Störfall- im Verbrennungsvorgang

5. August, 2023

Ein Störfall – im Verbrennungsvorgang in einem thermischen Kraftwerk ist bei der Verbrennung des Abfalls ein Ereignis, das im Rondo Kraftwerk bei einer technischen Störung vorkommen kann.

Wegen der – in einem derartigen Fall auftretenden unvollständigen Verbrennung – entsteht dunkler bis schwarzer Rauch, der eine besonders hohe Konzentration an Schadstoffen enthält.

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Bei einem derartigen Ereignis kann die Schadstoffbelastung bei der Einatmung des Rauchs zu akuter Gefährdung der Gesundheit führen. Man spricht dann von einer Rauchgasvergiftung.

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(Hinweis: die fett gedruckten, gelben und roten Worte sind Links – falls Sie darauf klicken kommen Sie zum entsprechenden Beitrag).

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Weil im Fall des Rondo Kraftwerks keine Pufferzone zum Wohngebiet besteht, ist hier der Sachverhalt besonders problematisch!

Man denke daran, dass bei ungünstiger Witterung (tief liegender Nebel, Windstille) in der Nacht  ein gröberer Störfall auftritt – wobei bei derartiger Situation auch schon vor dem Auftreten des Störfalls  – vor allem im Nahbereich des Kraftwerks bei ungünstigen Gegebenheiten (Windstille und Nebel) vorhersehbar eine hohe Immission – und zwar auch bei regulärer Emission auftreten wird.

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In einem derartigen Fall wird also zusätzlich zur bereits bestehenden Immission eine giftige Rauchwolke – die aus dem Kamin des Rondo Kraftwerks austritt – in die Umgebung gelangen und diese mit „giftigem Rauchgas“ – mit toxischen Luftschadstoffen zusätzlich belasten bzw. zusätzlich „einnebeln“ (-> siehe Abbildung).

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Natürlich kann der Verbrennungsvorgang – im Regelfall – gestoppt werden, aber alles braucht seine Zeit.

Und unzweifelhaft werden in einem derartigen Störfall, die in der Nähe des Kraftwerks wohnenden Menschen besonders gefährdet sein.

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Daher sind wir – die besorgten BürgerInnen – der Ansicht, dass es sich beim vorgesehenen Standort des Rondo Kraftwerks um einen problematischen Standort handelt.

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Nicht umsonst hat der Gesetzgeber bei der Bewilligung einer derartigen Verbrennungsanlage neben der Jahreskapazität die Berücksichtigung des Standorts gefordert, falls mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist.

Demgemäß wird dies im Leitfaden des Umweltbundesamtes in der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Neuerrichtung von Abfallverbrennungsanlagen gemäß UVP-Gesetz gefordert.

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Nachfolgend eine Skizze die das Auftreten eines Störfalls bei ungünstiger Witterung und Windstille versucht zu veranschaulichen:

 

 

Text zur Abbildung: Weil keine Pufferzone des Rondo Kraftwerks zum Wohngebiet besteht – ist bei einem Störfall in der Abfallverbrennung der vorgesehene Standort des Rondo Kraftwerks besonders problematisch.

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Nachfolge eine Abbildung die die Verhältnisse der Rondo-Betriebsgelände zu den Nachbarn vor Ort aufzeigt:

Rechts vom Schriftzug: „Liste der Anrainer“ sehen sie die Nummern: (1) – (11). Diese zeigen auf  die Anrainer zum Rondo Betriebsgelände, wie man dies auch auf der Google Maps – Übersicht sehen kann.

Unterhalb von den linken Pfeilen der Nummer (1) und der Nummer (2) – im Bereich des dort sichtbaren Bürogebäudes bzw. des Parkplatzes – ist geplant das Rondo Kraftwerk zu errichten – falls es bewilligt wird.

Und man kann sich wegen der Nähe zu Wohnungen und Wohnhäuser vorstellen – wie schnell es hier zu gefährlichen Situationen kommen kann, falls etwa ein gröberer Störfall auftritt.

Dies zum Beispiel durch ein Metallstück ausgelöst werden das mit dem Abfall in eine Förderschnecke gerät und diese blockiert, so dass es zu Problemen im Verbrennungsvorgang kommt – und schon quillt schwarzer, giftiger Rauch aus dem Kamin

 

Anmerkung: Das Bild wurde freundlicherweise zur Verwendung auf unserer Website zur Verfügung gestellt.

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Diskussion der Folgen eines derartigen Störfalls:

Falls es bei einem derartigen Störfall zu erheblichem Personenschaden kommt dann wird es zu Diskussionen kommen.

Man denke daran, dass mehrere Personen bei einem derartigen Ereignis eine Rauchgasvergiftung erleiden die die Einlieferung ins Spital erforderlich gemacht  hat.

Dann wird unvermeidbar auch eine mediale Auseinandersetzung folgen – in der Fragen aufgeworfen werden:

Wie konnte an diesem Standort überhaupt eine derartige Abfallverbrennungsanlage bewilligt werden?

Hat es im Vorfeld eine ausreichende Abklärung und Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen auf die Umwelt – insbesondere im Hinblick auf die Gefährdung der Gesundheit der Bewohner gegeben?

Vom Gesetzgeber wird eine diesbezügliche Abklärung – im Rahmen des Bewilligungsverfahrens gefordert!

Wie war es möglich, dass an diesem Standort das Bewilligungsverfahren gemäß dem AWG-Verfahren und nicht nach dem UVP-Verfahren durchgeführt worden ist?

Warum ist hier – bei diesem problematischen Standort – die genaue Abklärung gemäß der Auswirkungen auf die Umwelt unterblieben?

Sehr schnell wird es dann zur Diskussion der politischen Verantwortung kommen.

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Wie war es damals – in einer angeblich funktionierenden Demokratie möglich, dass die betroffene Bevölkerung vom Entscheidungsprozess praktisch bzw. defacto  „ausgeschlossen“ worden ist – wo doch gerade das UVP-G dies vorsieht?

(Anmerkung: siehe im UVP-G den Paragraph § 1 Abs 1 bezüglich Beteiligung der Öffentlichkeit in die Umweltverträglichkeitsprüfung. Was hingegen im AWG nicht – jedenfalls nicht in diesem Ausmaß vorgesehen ist.)

Ist im Vorfeld der Bewilligung der Sachverhalt – im Hinblick auf die möglichen Risiken – angemessen zur Sprache gekommen? – und von den Verantwortlichen den Umständen gemäß gebührend diskutiert worden?

Oder wurde die Sache von den Verantwortlichen sehr schnell entschieden – im Volksmund würde man sagen „durchgezogen“ – vorbei an der Öffentlichkeit? ohne die Diskussion der möglichen Risiken?

Um sich dann im Nachhinein – wenn es zu größeren Problemen kommt – zum Beispiel zu einem Unfall oder bei einem gröberen Störfall bei dem mehrere Bewohner einen Personenschaden erleiden – wegen der Nähe des Kraftwerks zum Wohnbereich.

Gab es dazu in den Medien – wie dies eigentlich in einer funktionierenden Demokratie der Fall sein sollte – zuvor eine öffentliche Diskussion von pro und kontra?

Hat man im Vorhinein die Auswirkungen auf den Boden und auf das Grundwasser – in den primär betroffenen Gemeinden: Frastanz, Göfis, Nenzing, Satteins und die Stadt Feldkirch ausreichend auf politischer Ebene diskutiert um sodann im Verfahren der Bewilligung dazu Stellung zu nehmen?

Oder haben die Verantwortlichen – die von der Bevölkerung – demokratisch gewählten Mandatare – „gekuscht“, geschwiegen, weil dies opportun war?

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Und was wäre – falls nach einem gröberen Störfall oder nach einem Unfall – mit Personenschaden der Bevölkerung – sich die Verantwortlichen in Politik und Behörde nicht dazu entschließen können – die weitere Betriebsbewilligung zu erteilen?

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An dieser Stelle werden Erinnerungen an das Egger-Spanplattenwerk in Nüziders wach – in dem es zwar nicht zu einem derartigen Störfall bzw. Unfall gekommen ist –  das primär aber die Betriebsbewilligung erlangt hat – letztlich aber stillgelegt worden ist – weil offenbar im Vorfeld der Bewilligung die nachteilige Auswirkung der Inversion auf die Immission nicht angemessen (ein)geschätzt und daher nicht angemessen berücksichtigt worden ist.

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Auf jeden Fall – wird man im Nachhinein – im Fall des Rondo Kraftwerks – nicht sagen können – Niemand hat im Vorfeld der Bewilligung etwas gesagt – wegen dieser oder jener möglichen Auswirkung: auf die Gesundheit der Bewohner, auf den Boden, auf das Grundwasser, auf die Natur, auf die Biotope in der Region …

Nein, das werden die Verantwortlichen – in der Politik – und auch die Leute in den Medien nicht sagen können, wo doch gerade sie in einer funktionierenden Demokratie eine Kontrollfunktion hätten – …. falls das Rondo Kraftwerk – bewilligt und gebaut wird.

Wir, die besorgten BürgerInnen – und mit uns viele weitere betroffene Person – haben dies sehr wohl gesagt.

Bereits in der in der Informationsveranstaltung kam das Wesentliche zur Sprache. Bereits damals wurde auf die nachteiligen Folgen der Inversion am Standort hingewiesen ..

Schon damals wurde von mehreren Teilnehmern die Problematik des Standorts angesprochen.

Auf die Aufstauung der Luftschadstoffe im Kaltluftsee – auf die Potenzierung der diesbezüglich nachteiligen Auswirkungen – dass dies zur überproportional hohen Gefährdung der Gesundheit der Bewohner führen wird, dass es dadurch zur überproportional hohen bzw. starken Belastung der Bodens kommen wird … inklusive PFAS  … die durch die Abfallverbrennung entstehen …

Ja, dies wurde schon damals in Anwesenheit der hohen Politik, der politischen Vertreter der primär betroffenen Gemeinde Frastanz und der Landesregierung gesagt, auch hohe Vertreter der Behörde waren anwesend, und natürlich auch die Leute von Medien …

Das Wesentliche wurde schon in dieser öffentlichen Vorstellung des Projekts gesagt –  nur ist dies im Weiteren konsequent ignoriert und verschwiegen worden ….

Und deswegen wird man im Fall des Rondo Kraftwerks im Nachhinein nicht sagen können:

Ja wenn man das schon im Vorhinein gewusst hätte – dann hätte man es natürlich nicht bewilligt und an diesem Standort nicht gebaut

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