Rondo Kraftwerk – mündliche Verhandlung im AWG-Verfahren

18. April, 2024

Die öffentliche mündliche Verhandlung im AWG-Verfahren findet gemäß Edikt Kundmachung am Dienstag den 23.04.2024 im Feuerwehrhaus in Frastanz statt.

(Einlass um 8 Uhr, Verhandlungsbeginn 9 Uhr – mit Fortsetzung nach Bedarf in den folgenden Tagen)

Laut Auskunft der Behörde sind sämtliche Sachverständige zur Verhandlung geladen worden.

Des weiteren wurde mitgeteilt, dass nach Eröffnung der Verhandlung die Projektwerberin ihr Vorhaben nochmals vorstellt – wahrscheinlich so ähnlich wie in der Informationsveranstaltung im Adalbert-Welte-Saal – in Frastanz im Mai 2023.

Nach dieser Präsentation können Fragen zum Vorhaben gestellt werden.

Sinn und Zweck der Verhandlung ist, dass Unklarheiten zur Sprache kommen, damit diese Sachverhalte im weiteren Behördenverfahren geklärt werden können.

 

So zum Beispiel:

Bisher ist die Inversion und ihre Auswirkung auf die Umwelt – und damit auch auf die davon betroffenen Menschen – im bisherigen Behördenverfahren nicht berücksichtigt worden!

Oder Sie können Fragen stellen z. B. in Bezug auf Gefahren wegen der Nähe des Kraftwerks zum Wohnbereich,

Oder bezüglich der Geruchsbelästigung durch Rauchgase aus dem Rondo Kraftwerk bzw. der Mitverbrennungsanlage.

Ebenso können z. B. Fragen an den humanmedizinischen Gutachter gestellt werden, etwa wegen der Gefährdung der Gesundheit.

Oder Sie können z. B. darauf hinweisen, dass wegen der langzeitmäßigen Belastung des Bodens und des Wassers (Grundwasser/Trinkwasser/Brauchwasser) durch Schadstoffe noch kein Gutachten vorliegt.

Ebenfalls ist die Auswirkung der Luftschadstoffe auf die  Gefährdung der Biotope (Erhalt der Artenvielfalt usw.) in einem Gutachten abzuklären.

Oder, dass in der Projektbeschreibung nicht darauf eingegangen wird, dass im Verbrennungsvorgang in der Abfallverbrennungsanlage PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) durch die Verbrennung von fluorhaltigen Kunststoffen entstehen.

Auch ist die Zusammensetzung gewisser Brennstoffe weiterhin unklar:

Sind die Faserschlämme Bio-Brennstoffe?

 

Und weiteres mehr … all dies ist im Rahmen des Verfahrens zu klären.

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Wichtig ist jedenfalls, dass die Unklarheiten zur Sprache kommen, bzw. haben Sie als betroffene Bewohnerin / Bewohner in der Verhandlung die Gelegenheit ihre Fragen zu stellen.

 

Hinweis: Solange das UVP-Feststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird es im AWG-Verfahren keinen Bescheid geben.

Möglicherweise kommt es überhaupt zur Durchführung eines UVP-Verfahrens – was von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Wien abhängt.

Weiteres dazu im Beitrag: aktueller Verfahrensstand.

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Wir, von der Gruppe der besorgten BürgerInnen, möchten ihnen hier noch ein paar Tips zur Verhandlung geben:

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Sie können ihre Frage / Fragen / Vorbringen in der Verhandlung auch in schriftlicher Form auf einem Blatt Papier übergeben.

Zum Aufbau ihres Frageblatts: -> Siehe dazu das FragenblattMuster

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Vorteile – wenn Sie ihr Vorbringen – Fragenblatt zuhause ausarbeiten:

Zuhause können Sie ihre Frage / Fragen gründlich überlegen.

Sie müssen dann die Frage in der Verhandlung nicht selbst stellen, sondern übergeben das Schriftstück dem Verhandlungsleiter.

Die Behörde kann ihnen das eingegangene Schriftstück – auf der Kopie, die Sie angefertigt haben, bestätigen.

Dadurch können Missverständnisse vermieden werden.

Ihr Schriftstück hilft nicht zuletzt auch der Behörde die eingegangenen Vorbringen und Fragen zu sammeln bzw. zu dokumentieren.

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