Politisches
Die Bewilligung des Rondo Kraftwerks hat auch eine politische Dimension.
Weil am Ende des Behördenverfahrens von den Verantwortlichen – in Behörde und Landesegierung – auf Grundlage der bestehenden Gesetze bzw. auf Grundlage der Ergebnisse der behördlichen Prüfung entschieden wird, ob das Projektvorhaben bewilligt wird –
bzw. unter welchen Auflagen es bewilligt wird – oder ob, etwa wegen des problematischen Standorts keine Bewilligung erteilt wird / oder diese trotzdem – unter gewissen Auflagen – erteilt wird.
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(Hinweis: die fett gedruckten, gelben und roten Worte sind Links – falls Sie darauf klicken kommen Sie zum entsprechenden Beitrag).
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Dabei sei bezüglich des Verfahrensstandes darauf hingewiesen, dass gegenwärtig das UVP-Festellungsverfahren noch am Laufen ist – weil zwar der Bescheid vom 03.10.2023 von der Vorarlberger Landesregierung in 1. Instanz ergangen ist, diesbezüglich inzwischen jedoch Beschwerden beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingelangt sind, und nun das Bundesverwaltungsgericht in 2. Instanz damit befasst ist.
Weiteres dazu im Beitrag: aktueller Verfahrensstand.
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Am Schluss des Verfahrens kommt es also zur definitiven Entscheidung
Das heißt:
Entweder
- zur Bewilligung ohne Auflagen,
- zur Bewilligung unter Auflagen,
- oder das Projektvorhaben wird von den Verantwortlichen an diesem Standort als zu riskant eingeschätzt – etwa weil keine Pufferzone zwischen der Abfallverbrennungsanlage und dem Wohngebiet besteht Gefährdung durch Unfälle (z. B. infolge einer Explosion in der Anlage) – oder infolge sonstiger Gefährdung der Gesundheit – und deswegen keine Bewilligung erteilt wird. Siehe dazu auch den Beitrag: Störfall.
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Man denke nur an einen „gröberen“ Störfall der dazu führt, dass mehrere Personen aus der Nähe des Rondo Kraftwerks ins Spital eingeliefert werden müssen und eventuell einen bleibenden Personenschaden erleiden!
Ein derartiger Störfall im Rondo Kraftwerk würde es zweifelsohne bzw. unvermeidbar in die Vorarlberger Medien schaffen und in weiterer Folge zur öffentlichen Diskussion führen, bei der Fragen auftauchen, wie:
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Wie konnte es an diesem problematischen Standort überhaupt zur Bewilligung einer derartigen Abfallverbrennungsanlage kommen?
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Und weil ein derartiger Störfall zur vorübergehenden Stilllegung des Kraftwerkbetriebs führen würde, folgt darauf die weitere Frag, ob an diesem problematischen Standort die weitere Betriebsbewilligung erteilt werden kann?
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Damit wird deutlich, dass das Risiko der seinerzeitigen Bewilligung des Rondo Kraftwerks an diesem problematischen Standort nicht nur auf Seiten der Verantwortlichen in Behörde und der damaligen Regierung gelegen war, sondern auch bei der Projektwerberin im Hinblick auf die seinerzeitigen Investitionen.
An dieser Stelle ist an das Spannplattenwerk – Egger in Nüziders zu erinnern – das primär auch bewilligt- letztlich aber stillgelegt worden ist, weil offenbar der nachteilige Effekt der Inversion auf die Immission unterschätzt worden ist.
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Beim Standort Frastanz handelt es sich in Hinblick auf die Inversion um eine vergleichbare Situation mit Nüziders.
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Wir, die besorgten BürgerInnen vertreten jedenfalls den Standpunkt, dass – neben den anderen negativen Auswirkungen – vor allem, die durch den Kraftwerksbetrieb entstehende Gefährdung der Gesundheit – den betroffenen Bewohnern – nicht zugemutet werden kann.
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