PFAS – aus dem Rondo Kraftwerk
Im Rondo Kraftwerk werden durch die Abfallverbrennung neben anderen Schadstoffen auch die sogenannten PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) entstehen.
Weil diese Substanzen besonders schädlich sind und nicht durch Filter aus dem Rauchgas entfernt werden können – werden sie die Umwelt, vor allem in der näheren Umgebung des Kraftwerks besonders belasten.
Erschwerend kommt diesbezüglich die ungünstige Lage des Standorts Frastanz dazu.
Infolge der häufigen Inversion – die die erhöhte Schadstoffkonzentration in der näheren Umgebung (im Bereich des häufig auftretenden Kaltluftsees im westlichen Walgau) mit sich bringt – wird es dazu kommen, dass diese PFAS, die durch Abfallverbrennung von Fluor enthaltenden Kunststoffen entstehen, sich in diesem Bereich – im Lauf der Zeit – also mittelbar – zusätzlich zu den sonst vorhandenen PFAS – besonders im Boden – und infolge im Grundwasser – ansammeln werden.
Und dieser zukünftige Sachverhalt – vorausgesetzt das Rondo Kraftwerk wird in Frastanz bewilligt – wird eine unvermeidbare Folge des problematischen Standorts sein.
Man darf gespannt sein, ob dieses Gegebenheiten von der Behörde im, von der Projektwerberin angekündigten UVP-Verfahren ins Detail eingehend abgeklärt und berücksichtigt werden – zumal dies bisher nicht der Fall war – und auch aktuell im VN Artikel vom 30. August 2024 die Überschrift zu lesen ist: PFAS: „Werte in Vorarlberg unauffällig“ – was für die gegenwärtigen Werte zutreffend ist – vorhersehbar aber nicht für die nach Verwirklichung des Vorhabens.
Im Bewilliungsverfahren geht es also nicht nur um die jetzt gemessenen Schadstoffwerte, sondern vor allem um die in Zukunft – also auch um die mittelbar – (mittelfristig bis längerfristig) auftretenden Schadstoffwerte.
Und diesbezüglich darf man gespannt sein, zu welcher Prognose die Vorarlberger Behörde kommen wird.
Ob die Auswirkungen des Rondokraftwerks auch längerfristig betrachtet berücksichtigt werden!
Immerhin hat eine Oppositionspartei – gemäß Artikel der NEUEN vom 30. August 2024 mit der Überschrift: „Gesundheit, Land entwarnt: PFAS-Werte unauffällig“ eine Anfrage an die Vorarlberger Landesregierung im Hinblick auf das Rondo Kraftwerks gerichtet – zumal in der benachbarten Schweiz erhöhte Werte der „Ewigkeitschemikalien“ (PFAS) im Rindfleisch in einigen landwirtschaftlichen Betrieben nachgewiesen worden sind.
Wir, die besorgten BürgerInnen werden den weitern Behördengang jedenfalls aufmerksam verfolgen.
Um es also nochmals zu betonen in Frastanz und in der näheren Umgebung wird diese spezifische Belastung – und auch die durch sonstige Schadstoffe, die durch die Abfallverbrennung entstehen werden – besonders hoch nämlich überproporitional hoch ansteigen, weil im genannten Bereich die Luftschadstoffe sich im Dunst und im Nebel oftmals aufstauen und konzentrieren werden und sie infolge im Tau, im Regen und in der kalten Jahreszeit in der Form von Eiskristallen als Schadstoff- Niederschlag herunterkommen.
Diese Situation wird also zu überproportional hoher Schadstoff- Deposition führen.
Deswegen kann man sagen, dass der Standort Frastanz für ein derartiges Kraftwerk problematisch ist.
Man kann also sagen, dass die Bewilligung einer Abfallverbrennungsanlage an diesem Standort vorhersehbar – mittel bis längerfristig betrachtet – große Probleme für die betroffene Region zur Folge haben wird.
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Hier noch ein paar allgemeine Informationen zu PFAS und zum Standort:
Was sind PFAS?
Dazu gibt ein Film aus der Mediathek des ARD einen guten Überblick.
Vor einiger Zeit gab es zum Thema PFAS im ORF Vorarlberg heute folgende Sendung – hier als Aufzeichnung: „Ewigkeitschemikalien“ fast überall nachweisbar.
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In der von der Projektwerberin beantragten Abfallverbrennungsanlage werden in Zukunft vor allem brennbare Abfälle – im wesentlichen Kunststoff-Reste – verbrannt.
Und dabei werden neben anderen Luftschadstoffen auch die sogenannten PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) entstehen, weil ein Teil dieser Kunststoffe Fluor enthält.
Durch die Verbrennung – der als nicht gefährlich eingestuften Kunststoffe – wie sie z. B. aus dem Hausmüll – von den Abfallverwertern Fa. Loacker und Fa. Kessler aussortiert – und in zerkleinerter, aufbereiteter Form als Brennstoff ins Rondo Kraftwerk geliefert werden, entstehen durch den Verbrennungsprozess neben anderen Stoffen auch die giftigen PFAS.
Die Ausgangsprodukte für diese giftigen Stoffe werden also ungiftige Stoffe sein – etwa die Reste wasserabweisender Sportbekleidung sowie andere entwickelte moderne Kunststoffe – die alle Fluor enthalten.
Diese Substanzen weisen besondere Eigenschaften auf – wie z. B. Teflon (hitzebeständig), Goretex (wasserabweisend bis undurchlässig) – und kamen deswegen diese Kunststoffe in verschiedenen Bereichen zum Einsatz.
Das heißt, aus diesen primär ungiftigen Stoffen entstehen durch die chemischen Reaktionen in der Brennkammer des Rondo Kraftwerks – bei der vorgesehenen Betriebstemperatur – diese giftigen und damit problematischen Substanzen, weil sie durch Filter nicht entfernt werden können und deswegen aus dem Kamin in die Umwelt gelangen!
Und hier fällt der problematische Standort Frastanz – wegen der häufigen Inversion – wegen der häufigen Dunst- und Nebelbildung im Kaltluftsee – besonders ins Gewicht.
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Dieser problematische Standort wird also zur Folge haben, dass diese besonders giftigen PFAS – neben anderen Luftschadstoffen – die Umwelt – und damit auch die betroffenen Bewohner zusätzlich zu den bereits jetzt in der Luft vorkommenden Schadstoffe belasten werden.
Vorhersehbar wird es in der Umgebung des Rondo Kraftwerks also überproportional hoher Belastung der Atemluft – durch Luftschadstoffe – inklusive PFAS – kommen.
Und zwar im Vergleich zu anderen Vorarlberger Regionen.
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Nach Verwirklichung des Vorhabens an diesem Standort wird der Niederschlag an giftigem Feinstaub – inklusive PFAS – im westlichen Walgau stark zunehmen.
Und über die Jahre hinweg – also mittelbar – wird es im Vergleich zu anderen Regionen von Vorarlberg – zur überproportional hohen Belastung der betroffenen Bewohner – aber auch des Bodens und des Grundwassers kommen.
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Als Folge der Bewilligung des Rondo Kraftwerks wird der westliche Walgau zur benachteiligten Region von Vorarlberg!
All dies wird sich – im Lauf der Zeit – auch in der Bevölkerung herumsprechen, und demgemäß werden die Liegenschaften (Grundstücke, Wohnhäuser, Wohnungen …) „günstiger“ bzw. billiger werden – je näher sie beim Rondo Kraftwerk gelegen sind.
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Text zur Abbildung: die Emission der Luftschadstoffe aus dem Rondo Kraftwerk führt wegen der Inversion zu besonders hoher Immission, weil die Schadstoffe sich im Kaltluftsee aufstauen bzw. sich in der Atemluft konzentrieren – und letztlich auch zu hohem Niederschlag von Schadstoffen auf den Boden – und letztlich auf das Grundwasser führen.
Die vorgesehene Verbrennungsanlage entspricht nicht dem „besten Stand der Technik“:
Die von der Projektwerberin beantragte Verbrennungsanlage – zur thermischen Verwertung von brennbaren Abfällen – entspricht nicht dem „besten Stand der Technik“.
Dabei verlangt das Abfallwirtschaftsgesetz AWG in Bezug auf die Ausführung der Verbrennungsanlage den „Stand der Technik“ bzw. die dafür „beste verfügbare Techniken – BVT …. wobei jene vergleichbaren Verfahren … heranzuziehen sind, welche am wirksamsten zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind.“ (§ 2 Abs 8 Z 1 AWG).
Diesbezüglich gibt es nämlich bereits bessere Abfallverbrennungsanlagen, als die geplante.
Diese zeichnen sich dadurch aus, dass der Rauch, bevor er in die Umwelt gelangt, durch eine sehr heiße Kammer geleitet wird, in der, infolge der dort vorherrschenden Temperatur – zwischen 1200 – 1400 Grad Celsius – sämtliche Stoffe, die Kohlenstoff enthalten, zu CO2 verbrennen bzw. zu mineralischer Asche oxidieren.
Was bedeutet, dass dadurch – unter anderem – die sogenannten PFAS in ungiftige oder in weniger giftige Stoffe mineralisiert werden.
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Demgemäß entspricht nur eine Anlage mit dieser Technik – dem Anspruch „bester verfügbarer Technik“. Es entspricht also nur eine Anlage mit einer derartigen Nachverbrennung der Rauchgase den Anforderungen des Gesetzes.
Dieser rechtliche Sachverhalt wird von der Behörde – bzw. von der Vorarlberger Landesregierung – gemäß § 2 Abs 8 Z 1 AWG zu beachten bzw. zu berücksichtigen sein.
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Dass die Projektwerberin diese Anforderung des Gesetzes in ihrer Eingabe nicht hat – obwohl der Sachverhalt bereits im Rahmen der Diskussion im Adalbert-Welte-Saal – in der Informationsveranstaltung durch das anwesende Publikum angesprochen worden ist – muss als grober Mangel am Projektvorhaben bezeichnet werden.
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