Mängel der Projektbeschreibung und der Gutachten

7. April, 2024

Bei Durchsicht der Projektbeschreibung und der Gutachten fallen mehrere Mängel auf.

Über den Link, der in der Edikt Kundmachung veröffentlicht worden ist, kann man den „Antrag“ der Projektwerberin sowie auch die Datei: „Projektbeschreibung und Gutachten“ einsehen bzw. herunterladen.

Dabei ist ersichtlich, dass der Antrag am 17.04.2023 an der Abteilung: Umwelt und Klimaschutz, Fachbereich Abfallwirtschaft beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingegangen ist, sowie, dass bei einzelnen Gutachten noch Ergänzungen nachgereicht wurden.

Dabei fallen folgende Mängel auf – die hier schlagwortartig beschrieben werden:

.

(Hinweis: die fett gedruckten, gelben und roten Worte sind Links – falls Sie darauf klicken kommen Sie zum entsprechenden Beitrag).

.

.

Mangel 1 –  Mangelhafte Beschreibung des Standortes: 

Der vorgesehene Standort der Abfallverbrennungsanlage / Reststoffverbrennungsanlage ist im Betriebsgelände der Ganahl AG gelegen.

Die dadurch bedingten örtlichen Gegebenheiten – insbesondere die Nähe zu den Wohnhäusern – wird, wenn überhaupt, nur mangelhaft beschrieben.

Weiters auch die Lage des thermischen Kraftwerks im Walgau, in einem Tal mit Ost-West-Ausrichtung; Talabschluss im Westen – durch Felsenge / Felsenau.

Dieser Sachverhalt wurde nicht beschrieben und auch nicht berücksichtigt.

.

.

Mangel 2 – Das Phänomen der häufig am Standort auftretenden Inversion wurde nicht beschrieben und nicht berücksichtigt:

Die als Folge der örtlichen Gegebenheit (Tal mit Ost-West-Ausrichtung am Fuß der Berge gelegen) häufig auftretende Inversion wird – weder in der Projektbeschreibung noch in den einzelnen Gutachten beschrieben und demgemäß auch nicht berücksichtigt.

Dies stellt einen groben Mangel dar!

Gerade angesichts der Tatsache, dass schon in der Informationsveranstaltung am 31.05.2923 von mehreren Bewohnern der Region, auf das Phänomen der Inversion hingewiesen worden ist.

Auch in den Beschwerden – die im Rahmen des UVP-Feststellungsverfahrens bei der Behörde eingebracht worden sind – wurde mehrfach auf die Bedeutung der Inversion hingewiesen.

Ungeachtet dessen haben sowohl die Projektwerberin als auch die von ihr beauftragten Gutachter diese wesentliche Tatsache weiterhin ignoriert.

Dies stellt einen groben Mangel dar, weil vorhersehbar das Phänomen der Inversion die Auswirkung der Luftschadstoffe wesentlich verstärken wird.

Das Phänomen der Inversion hat nämlich zur Folge dass Frastanz – und auch die Umgebung – häufig in einem Kaltluftsee gelegen ist. Dieser Sachverhalt bewirkt die Aufstauung der Luftschadstoffe im Dunst oder im Nebel.

Mit anderen Worten kann man sagen, dass es im Bereich des Kaltluftsees vorhersehbar wesentlich zu höherer Konzentration der Luftschadstoffe kommen wird – und dies wird sich nachteilig auf die Umwelt und damit auf die betroffenen Bewohner auswirken.

Die Menschen, Tiere und auch die Pflanzen – die im Kaltluftsee leben – werden bei Bewilligung des Vorhabens in Zukunft mit wesentlich höherer Konzentration an Luftschadstoffen leben müssen.

In der Atemluft wird die Konzentration der Luftschadstoffe – im Dunst und im Nebel – wesentlich höher sein. Dies wird auch auf  die PFAS zutreffen.

.

Zur Inversion – nachfolgend einige Bilder teils mit Erklärung:

Foto A :  Rheintal und Walgau im Spätherbst  – wegen der Inversion bedeckt eine dichte Nebeldecke die Niederungen der Täler. Aus dem Nebelsee ragt ca. in der Mitte der Nebeldecke der „Hohe Sattel“ von Göfis (751 m hohe Kuppe) aus dem Nebel – im Vergleich dazu: das Betriebsgelände der Rondo Ganahl AG unter der dichten Nebeldecke – nicht sichtbar auf 475 m gelegen (siehe „Topographische Karte Marktgemeinde Frastanz“ – im Internet aufrufbar.).

Weiterer Text zu diesem Bild:

Tagsüber steigt die Nebeldecke wegen der Sonneneinstahlung in die Höhe – und erreicht gegen Mittag oftmals die Höhe des „Hohen Sattels“.

Nach Sonnenuntergang sinkt sie wieder wieder ab. Die obersten Häuser von Göfis liegen dann manchmal noch im Nebel – andere Male befinden sie sich in der Nacht über der oberen Nebeldecke.

In der obersten Nebelschicht sammeln sich die Luftschadstoffe am meisten an. In dieser Schicht „stinkt“ der Nebel bei stabiler Schönwetterlage am meisten – auch jetzt schon – also vor Verwirklichung des Vorhabens.

Nach Verwirklichung des Vorhabens wird die Konzentration der Luftschadstoffe – bei einem Rauchgasausstoß von 70.000 Kubikmeter pro Stunde mit Sicherheit höher sein – als dies bisher bei dieser Witterung der Fall ist.

In der Herbst-Winterzeit besteht oftmals eine derartig Nebelsituation bei stabile Schönwetterlage.

Dann liegen die Orte: Frastanz, Göfis, Satteins, Nenzing usw. … und auch die Stadt Feldkirch wochenlang unter einer dichten Nebeldecke.

Dies bedeutet, dass in Zukunft – falls das Rondo Kraftwerk bewilligt und gebaut wird – die Luftschadstoffe des Rondo Kraftwerks – sich in der Nebelsuppe – neben den anderen bereits jetzt schon vorhandenen Luftschadstoffenzusätzlich aufstauen werden, weil in diesen Zeiten Ausbreitung der Luftschadstoffe in höhere Luftschichten gering ist.

In weniger starker Ausprägung wird dieses Phänomen im Kaltluftsee die betroffenen Bewohner auch in der übrigen Jahreszeit belasten, wenn die Luftschadstoffe sich im Dunst aufstauen werden – weil diese auch dann in den mikroskopisch kleinen Tropfen eingelagert werden.

Deswegen wird also auch der Dunst in Zukunft entsprechend stärker stinken – bzw. wird es dann so wie im Nebel – nur etwas weniger stark nach verbranntem Abfall stinken.

Von der Höhe aus betrachtet sieht man den Dunst als bräunliche Luftschicht bzw. sieht man den bräunlich gefärbten Kaltluftsee – der Bewilligung des Vorhabens zusätzlich auch noch Luftschadstoffe des Rondo Kraftwerks aufnehmen bzw. beinhalten wird.

.

Foto Aa : Nebel liegt über dem Walgau. Blick von der Anhöhe von Frastanz nach Göfis – dort sichtbar der Bereich: „Im Köhr“. Die Obergrenze der Nebeldecke – zeigt eine typische der Höhe – vergleiche mit der Abbildung  Inversion im Walgau.

Anmerkung: zur Abbildung bzw. zur Obergrenze der Nebelschicht: Seehöhe 562 m, Ortszentrum Göfis. Im Vergleich dazu Seehöhe 475 m Parkplatz, Betriebsareal der Fa. Ganahl AG in Frastanz. Das heißt das Ortszentrum von Göfis liegt ca. 50 m über der Kamin-Höhe des geplanten Rondo Kraftwerks.  (-> siehe: Topographische Karte Frastanz – im Internet aufrufbar).

.

Foto B : Frastanz im Winter im dichten Nebel (Aufnahmeort Göfis, Göfis, Büttels)

Foto C : Frastanz im Herbst mit Nebel der sich aufzulösen beginnt, im Bild sichtbar die Frastanzer Kirche.

Foto E : Niederungen des Walgau in der kalten Jahrzeszeit durch Nebel bedeckt, links sichtbar Dampfwolke aus der Rondo Papierfabrik, die durch die Wellpappe-Trocknung entsteht – derzeit Trocknung nur mit Erdgas betrieben wird – das sich durch Verbrennung in CO2 und Wasser umwandelt – ohne Luftschadstoffe zu bilden.

Foto F : Frastanz im Winter in aufgelockertem Nebel, Nebeldecke ist tagsüber bei Schönwetter angestiegen und sinkt am Abend wieder ab -> siehe Foto B

.

Foto G : Nebel strömt in kalter Jahreszeit aus dem Walgau in Richtung Felsenau/ Feldkirch Letze/ Feldkirch Altstadt

Foto H :  Nebel strömt in kalter Jahreszeit aus dem Walgau in Richtung Feldkirch Letze/ Feldkirch Tisis …

Foto I : Dampf steigt aus der Rondo Wellpappe Fabrik (ca. Mitte des Bildes) und bewegt sich in Richtung Osten

Foto K Nebel im Walgau am frühen Morgen  – Der Nebel fließt mit der Luftströmung von Frastanz kommend langsam nach Göfis-Tufers und andererseits auch in Richtung Frastanz-Fellengatter, Feldkirch-Letze und in die Altstadt von Feldkirch. Vergleiche mit Video x1

Falls das Rondo Kraftwerk bewilligt wird – ist vorhersehbar, dass es bei derartiger Witterung im Nebel nach verbranntem Abfall riechen / stinken wird, weil die Luftschadstoffe aus dem Rondo Kraftwerk sich im Nebel ansammeln werden.

Hier noch weitere Filmaufzeichnung die das Phänomen der Inversion am Standort in der Region zu unterschiedlichen Jahreszeiten und bei unterschiedlicher Witterungen zeigen:

Video 3: auf dem Film ist sichtbar wie der Dampf aus der Wellpappe Fabrik aufsteigt und im oberen Bereich des Kaltluftsees zum Stillstand kommt. Wegen der vorherrschenden Luftströmung bewegt sich der Dampf und auch der Dunst langsam in Richtung Osten bewegt. Anmerkung: Die Grenzschicht des Kaltluftsees ist deutlicher auf  Video x2 zu sehen.

.

Video-4: auf diesem Film ist sichtbar wie der Dampf aus der Wellpappe-Fabrik bis zu einer gewissen Höhe aufsteigt.

.

Video x1: auf diesem Film (Seehöhe 597 m Aufnahmeort : Göfis, Hofen, Saxer) ist sichtbar wie der Nebel von Frastanz kommend nach Göfis zieht (typischerweise infolge einer Luftströmung aus dem Saminatal – vergleiche mit Video x2).

.

Video x2: auf diesem Film (Aufnahmeort Göfis, Ecktannen, Am Gatter, Seehöhe 651 m) ist sichtbar – einerseits die Luftströmung von Ost nach West in Richtung Feldkirch – beachte die Obergrenze des Kaltluftsees. Und gleichzeitig ist sichtbar wie die Luftströmung aus dem Saminatal über Frastanz hinweg nach Göfis quert. Wahrscheinlich wegen der geringeren Luftfeuchtigkeit der Bergluft aus dem Saminaltal entsteht die „Schneise“ in die von Osten nach Westen fließende Luftströmung.

.

Video x3: auf diesem Film (Aufnahmeort Göfis, Ecktannen, Am Gatter, Seehöhe 645 m) sichtbar wie die Luftströmung nach Westen – in Richtung Altstadt Feldkirch bzw. nach Feldkirch Letze – fließt. Vorhersehbar werden die Luftschadstoffe aus dem Rondo Kraftwerk – falls es bewilligt wird bei derartiger Witterung von Frastanz durch die Felsenau in die Altstadt von Feldkirch fließen – und wird es dann in der Altstadt von Feldkirch nach verbranntem Abfall riechen.

Beziehungsweise wird es auch auf der Letze und in Feldkirch Tisis bei dieser Witterung nach verbranntem Abfall riechen. Vergleiche auch mit Foto H

.

.

Mangel 3 – Auswirkung der Sattdampfproduktion auf Mikroklima wird in der Projektbeschreibung nicht berücksichtigt.

Die Auswirkung von 50 Tonnen Sattdampf pro Stunde, die auch in Zukunft auf das Mikroklima im Nahbereich des Standorts einwirken werden – als Folge der Wellpappeherstellung  – wird nicht berücksichtigt.

Dieser zusätzliche Faktor der sich auf das Mikroklima im Nahbereich des Standorts bei Inversion nachteilig auswirken wird (vermehrte Dunstbildung / höhere Dichte des Nebels bei Windstille / respektive erhöhter Gehalt an Luftfeuchtigkeit im Nahbereich / -> erhöhte Ansammlung von Luftschadstoffen in diesem Bereich des Kaltluftsee) wird weder in der Projektbeschreibung und ebenso auch im lufthygienischen Gutachten nicht beachtet und nicht berücksichtigt – vergleiche mit Video 3Sattdampf steigt aus dem Rondo Werk auf – und bleibt im Kaltluftsee.

.

.

Mangel 4 – im lufthygienischen Gutachten wurde die Inversion nicht berücksichtigt und es zeigt sich dass dieses Gutachten sich auf eine haltlosen Behauptung gründet:

Aus dem lufthygienischen Gutachten ist ersichtlich, dass in dieser fachlichen Expertise die Inversion nicht berücksichtigt wurde.

Des weiteren ist ersichtlich, dass das „Gutachten“ sich lediglich auf die Berechnungsergebnisse eines Computermodells gründet – ohne dessen Anwendbarkeit auf den konkreten Einzelfall zu diskutieren, zu rechtfertigen und zu begründen.

Das heißt, es wird in diesem „Gutachten“ von den Fachleuten so getan, ob das angewandte Computer-Programm für den konkreten Fall – „ohne wenn und aber“ – anwendbar ist ….

Jedenfalls ist aus diesem „Gutachten nicht ersichtlich, dass die ortsbedingten speziellen Gegebenheiten bei der durchgeführten „Berechnung“ berücksichtigt worden sind.

Es wird nicht fachlich diskutiert und abgeschätzt, ob dieses Computer-Programm für den konkreten Einzelfall eine brauchbare „Berechnung“ liefern kann / liefert.

Mit anderen Worten: es wird nicht diskutiert, ob die hier am Modell durchgeführte Simulation – in Bezug auf den realen Sachverhalt – wie er nach der Verwirklichung vorliegend sein wird – überhaupt aussagekräftig ist.

„Zustand nach Verwirklichung des Vorhabens – im Vergleich zu Zustand vor Verwirklichung des Vorhabens.“

Vielmehr wird durch das gegenständliche lufthygienischeGutachten“ der Anschein erweckt, dass diese „Berechnung“ am Modell auf die zukünftige zukünftige Situation tatsächlich (exakt) zutreffen wird bzw. diese dadurch (exakt) abgebildet wird und der zukünftige Sachverhalt in Bezug auf die Luftschadstoffe (exakt) „berechnet“ werden kann.

Ohne Diskussion wird also so getan, als ob durch die Anwendung des Rechenprogramms – und auf Basis der ins Programm eingegebenen Daten – die reale Situation zutreffend – „Eins zu Eins“ simuliert wird, und deswegen die zukünftige tatsächliche Belastung durch Luftschadstoffe im Vorhinein (exakt) berechnet werden kann.

Und wie aus den Projektunterlagen ersichtlich – übernehmen die weiteren Gutachter – so etwa der humanmedizinische Gutachter dies „Ansage“ Eins zu Eins.

Infolge tun also auch diese Sachverständigen so, als ob sie auf Basis dieses lufthygienischen Gutachtens – das eigentlich kein „Gutachten“, sondern eine Berechnung, die auf einem Modell beruht.

Womit es sich hier nicht eigentlich um eine fachliche Expertise – eine fachliche Sichtweise – handelt, sondern um vermeintlich objektives Wissen.

In keinem Fall beruht ein Gutachten in Bezug auf ein zukünftiges Geschehen – nämlich in Bezug auf eine Prognose auf objektivem Wissen – das eine absolut verlässliche Vorhersage ermöglicht.

Mit anderen Worten: Die Beschränktheit der angewandten Methode wird im lufthygienischen Gutachten  nicht aufgezeigt, sie wird nicht diskutiert.

Der wirklich vorliegende Sachverhalt wird dem Publikum von den Fachpersonen also nicht erklärt und nicht nicht erläutert, sondern es wird der zukünftige Sachverhalt in Bezug auf die Luftschadstoffe so dargestellt, als ob die zukünftige Belastung durch Luftschadstoffe – nach Verwirklichung des Vorhabens (exakt) berechnet – und daher verlässlich vorhergesagt werden kann!

Dies ist jedoch eine haltlose Behauptung!

Demgemäß ist die Argumentation des von der Projektwerberin vorgelegten lufthygienischen Gutachtens nicht nachvollziehbar!

.

Vielmehr kann in einem derartigen Fall der Sachverhalt in Bezug auf die zukünftige Situation – „Zustand nach Verwirklichung des Vorhabens, im Vergleich zu Zustand vor Verwirklichung des Vorhabens“ – im Vorfeld der behördlichen Prüfung – im gegenständlichen Fall wegen Bewilligung des Vorhabens  – in jedem Fall nur geschätzt werden.

Egal ob es sich dabei um eine (fachliche) Schätzung. handelt oder um die Einschätzung des zukünftigen Sachverhalts durch einen Laien – auf Basis seines Hausverstandes.

Immer handelt es sich dabei um eine Prognose in Bezug auf ein zukünftiges Ereignis bzw. einen zukünftigen Sachverhalt für den es derzeit kein verlässliches Wissen gibt und sinnigerweise auch nicht geben kann …

Immer handelt es sich bei einer derartigen fachlichen Expertise um eine fachliche Schätzung – egal ob diesbezüglich vorweg ein Modell für eine Simulation zum Einsatz kam …. immer muss diesbezüglich die Frage behandelt und beantwortet werden, ob und mit welcher Begründung das vorgesehene Modell überhaupt auf den konkreten Einzelfall anwendbar ist. … hier etwa auf die Situationen: Berechnung bei Dunst, bei Nebel … bei unterschiedlich hohen Schichten, unterschiedlicher Dauer der stabilen Verhältnisse (Schönwetterphase mit Windstille etc.).

.

Was im Vorfeld der Verwirklichung in Bezug auf die zukünftige Luftschadstoffbelastung schon im Vorfeld – also zur Zeit der behördlichen Prüfung – mit Sicherheit gesagt werden kann,

ist folgendes:

Mit Sicherheit wird die Belastung durch Luftschadstoffe – die aus dem Rondo Kraftwerk kommen – nach Verwirklichung des Vorhabens – also nach Betriebsbeginn der Abfallverbrennungsanlagehöher sein als vor Verwirklichung des Vorhabens.

Wobei die jeweilige Konzentration der Luftschadstoffe am jeweiligen Ort von der jeweiligen Witterung, von der Luftbewegung und von sonstigen situativen Gegebenheiten zur jeweiligen Zeit abhängig sein wird.

In problematischen Zeiten – wenn Frastanz und seine Umgebung – wegen der Inversion – unter einem Dunstschleier oder unter dem Nebel liegen – und nur minimale Luftbewegung für die Verteilung der Luftschadstoffe sorgt.

Das heißt, die Luftschadstoffe die zukünftig dann aus dem Rondo Kraftwerk kommen, werden sich in diesen Zeiten neben den sonst vorhandenen Luftschadstoffen im Kaltluftsee aufstauen – dann kann es problematisch werden….

Also auch zu Zeiten bei schönem Wetter – wenn der Walgau durch Dunst oder Nebel bedeckt im Kaltluftsee liegt – in dem es Frastanz oder in der Umgebung nach Pommes frittes Geruch der Fa. 11- er Nahrungsmittel GmbH zu riecht – dann ist zu berücksichtigen, dass es in Zukunft zusätzlich zum Pommes frittes Geruch auch noch nach verbrannten Abfall riechen wird.

Und zwar als Folge des Rauchgasausstoßes von 70.000 Kubikmeter pro Stunde!

Dabei ist zu beachten, dass die Konzentration der Luftschadstoffe im Kaltluftsee erst dann nicht mehr höher ansteigen wird, falls gleich viel Luftschadstoffe aus dem Kaltluftsee austreten – wie in ihn eingespeist werden (Ausführ = Einfuhr).

Und weil das Rondo Kraftwerk in einem relativ kleinen Kaltluftsee liegen wird

(Vergleich Volumen eines größeren Kaltluftsees mit einem relativ kleineren – Vergleich Rheintal auf Höhe Feldkirch – im Vergleich mit Walgau auf Höhe Frastanz) – ist absehbar dass das Rondo Kraftwerk diesen Kaltluftsee relativ schnell mit Rauchgasen „füllen“ wird.

Das heißt bei geringer Luftbewegung wird es in Frastanz und Umgebung in diesen problematischen Zeiten sehr schnell nach verbranntem Abfall stinken.

.

Die problematischste Zeit wird sein:

Wenn dichter Nebel – bei stabiler Schönwetterlage – über dem Walgau liegt siehe Foto A

und ebenso bei Witterung – mit tiefer liegendem Nebel – wie auf Foto Aa  sichtbar.

 

Bei derartiger Witterung wird nur ein geringer Austausch der Luftschichten – Luft des Kaltluftsees mit höheren Luftschichten stattfinden.

Das heißt die Luftschadstoffe werden sich im Kaltluftsee ansammeln – mit dem Effekt dass die Konzentration der Luftschadstoffe im Kaltluftsee ansteigen wird.

Wie hoch wird dann die Konzentration der Luftschadstoffe in Frastanz und Umgebung ansteigen?

Am massivsten wird die Belastung durch Luftschadstoffe – vorhersehbar bei stabiler Schön-Wetterlage in der kalten Jahreszeit sein, wie auf Foto A

und Foto Aa  sichtbar.

.

Am frühen Vormittag wenn infolge der Sonneneinstrahlung sich die Nebeldecke etwas anhebt – wird in Frastanz eine Situation vorherrschend sein wie auf Foto B sichtbar. bzw. wird tagsüber der Nebel etwas ansteigen – wie auf Foto F sichtbar.

Nachts wird er wieder absinken und eine dichte Nebelschicht – mit hoher Konzentration an Luftschadstoffen wird – die Bewohner von Frastanz und Umgebung in dieser Zeit belasten  – siehe  Foto B.

.

Nachfolgend das Foto Aa als Bild:

 

 

In der Nebelschicht wie im obigen Bild sichtbar, werden sich die die Rauchgase aus dem Rondo Kraftwerk70.000 Kubikmeter pro Stundezusätzlich zu den anderen Luftschadstoffen (vom Autobahnverkehr / Tunnelöffnung Amberg Ost, Industrie, Hausbrand usw.)  Tag und Nacht im Nebel aufstauen …. die Besserung wird erst mit dem nächsten Wetterumschwung kommen.

.

Hier im Verfahren um Bewilligung des Vorhabens geht es – ebenso wie im UVP-Feststellungsverfahren – um die „Fokussierung auf möglichst problematische Bereiche“ – bzw. auch um die problematischen Zeiten – was bereits in oberstgerichtlichen Urteilen in Bezug auf UVP-Feststellungsverfahren entschieden worden ist – siehe nachfolgendes Zitat aus dem Bescheid vom 03.10. 2023 – dort Seite 10, zweiter Absatz – (BVwG 04.11.2014, W155 2000191-1/14E).

Wohingegen es im UVP-Feststellungsverfahren um eine Grobbeurteilung gegangen ist bzw. weiterhin geht –  geht es hier – im nun parallel begonnen AWG-Verfahren um eine „abschließende Beurteilung“ … und es müssen demgemäß all die speziellen Gegebenheiten dieses Einzelfalls im Detail gebührend berücksichtigen werden!

In diesem AWG-Verfahren – bei gleichzeitig noch laufenden UVP-Feststellungsverfahren – sind also all diese standortbedingten Besonderheiten im gegebenen Einzelfall und deren Auswirkungen entsprechend festzustellen, zu beschreiben und zu berücksichtigen.

Diese örtlichen Gegebenheiten sind im gegenständlichen lufthygienischen Gutachten

soweit aus den veröffentlichen Unterlagen ersichtlich jedenfalls nicht festgestellt, beschrieben und berücksichtigt worden.

Und demgemäß ist die fachliche Argumentation des lufthygienischen Gutachtens in Bezug auf das präsentierte Ergebnis nicht nachvollziehbar ….

.

Im Vorfeld der Verwirklichung des Vorhabens ist nur eine qualitative Beurteilung möglich:

Im Vorfeld der Verwirklichung des Vorhabens kann eine Fachperson nur eine qualitative Beurteilung abgeben bzw. liefern.

Das heißt sie kann im Rahmen der behördlichen Prüfung – Vorfeld der Bewilligung – nur eine fachliche Schätzung abgeben bzw. liefern.

Eine Fachperson kann in Bezug auf den zukünftigen Sachverhalts – allenfalls  unter Zuhilfenahme eines Modells – falls sie glaubt dass dieses brauchbare Ergebnisse liefert – ihre persönlich Einschätzung liefern.

Diesbezüglich kommt es also auf den fachlichen Glauben an – auf dem alles weitere aufgebaut ist!

(Anmerkung: als Laie bedenke man die „Sicherheit“ zum Beispiel der Vorhersage von Wetterprognosen – bezüglich Temperatur, Niederschlag usw. – vor allem in Bezug auf die fernere Zukunft ….)

Festgehalten werden kann:

In keinem Fall ist eine quantitative (exakte) Bestimmung / „Berechnung“ der Luftschadstoffe im Vorfeld der Verwirklichung möglich….

Beziehungsweise handelt sich bei der hier vorliegenden Präsentation um eine haltlose Behauptung für die kein allgemein gültiger Beweis geliefert werden kann.

 

Auf jeden Fall soll die fachliche Expertise – im Sinn einer fachlichen Beurteilung – auch von einem Laien mit dem gesunden Menschenverstand nachvollziehbar sein!

Das heißt, das Gutachten muss auch mit den Überlegungen die man durch den eigenen Hausverstand gewinnen kann, im Einklang stehen.

Nur dann ist die Expertise nachvollziehbar – nur dann ist sie plausibel  …

Das heißt die Argumentation der Sachverständigen muss nachvollziehbar und plausibel sein, um das kritische bzw. das unbefangene Publikum zu überzeugen.

Abschließend kann man festhalten: Das von der Projektwerberin präsentierte lufthygienische Gutachten weist – wie oben ausgeführt – aus prinzipiellen Gründen – einen gravierenden Mangel auf, weil es sich auf eine haltlose Behauptung gründet.

Daher liefert es auch keine brauchbare Entscheidungsgrundlage für weitere Gutachten …

.

.

Mangel 5 – der humanmedizinischen Gutachter übernimmt die „Berechnung“ der Luftschadstoffe – ohne den Sachverhalt selbst zu hinterfragen und zu überprüfen:

Aus dem humanmedizinischen Gutachten ist ersichtlich, dass der von der Projektwerberin beauftragte humanmedizinische Sachverständige die Modell -„Berechnung“ als Entscheidungsgrundlage für sein humanmedizinisches Gutachtern – „Eins zu Eins“ – übernimmt – ohne seinerseits – durch kritische Überlegung – zu prüfen ob dies im Hinblick auf die situativen Gegebenheiten möglich ist bzw. ohne zu prüfen ob das lufthygienische Gutachten eine brauchbare Entscheidungsgrundlage für seine medizinisch – ärztlichen Schlussfolgerungen darstellt.

Das heißt er übernimmt unhinterfragt das präsentierte Rechenmodell als brauchbare – nicht anzuweifelnde – Entscheidungsgrundlage – ja er geht davon aus, dass er aufgrund dieser „exakten“ „Berechnung“ seine humanmedizinische Expertise / Beurteilung ohne Berücksichtigung von weiteren Kriterien übernehmen kann – um dadurch zu seiner fachlichen Beurteilung zu gelangen mit dem Ergebnis:

Dass keine erhebliche Belästigung durch das Vorhaben und auch keine erhebliche Gefährdung der Gesundheit eintreten wird.

Das heißt auch dieser Sachverständige glaubt, dass er – aufbauend auf der lufthygienischenBerechnung“ – eine verlässliche humanmedizinische Expertise abgeben kann, gemäß der es zu keiner erheblichen Belästigung und auch zu keiner Gefährdung der Gesundheit kommen wird.

Man kann also sagen, dass der von der Projektwerberin beauftragte Sachverständige in keiner Situation eine erhebliche Geruchsbelästigung durch Luftschadstoffe erwartet bzw. dass es nicht dazu kommen wird …

Seiner fachlichen Ansicht nach ist die Nähe zum Wohnbereichnicht mit erheblichen Belästigungen und nicht mit nachteiligen Auswirkungen im Sinn einer nicht zumutbaren Gefährdung verbunden …

Er vertritt also den Standpunkt, dass es zu keiner akuten Gefährdung der Gesundheit und auch nicht zu einer langzeitmäßigen Gefährdung der Gesundheit durch das Vorhaben kommen wird.

Dabei hat – um es nochmals festzuhalten – auch der humanmedizinische Sachverständige das Phänomen der Inversion am Standort nicht berücksichtigt.

Daher weist auch das humanmedizinsche Gutachten gravierende Mängel auf!

Die Argumentation des von der Projektwerberin vorgelegten humanmedizinischen Gutachtens ist nicht nachvollziehbar!

.

.

Mangel 6 – In der Projektbeschreibung fehlt ein Gutachten über die Auswirkung der Luftschadstoffe auf die Umwelt insbesondere den Boden:

Die Projektwerberin hat es verabsäumt in ihrer Projektbeschreibung ein Gutachten über die Auswirkung der Luftschadstoffe auf die Umwelt und den Boden bei Verwirklichung des Vorhabens einzuholen. Wegen der im Walgau häufig auftretenden Inversion wird vor allem der Boden im Bereich des Kaltluftsees nach Beginn der Abfallverbrennung besonders betroffen sein.

Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass in der projektierten Verbrennungsanlage die sogenannten PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) durch den Verbrennungsvorgang von Fluor hältigen Konststoffen entstehen. Das heißt, wenn die Fluor enthaltenden Kunststoffe (wasserabweisende Sportbekleidung, Kunststoffbeschichtungen die Fluor enthalten, Pfannenschaber etc. …. ) bei 700-850 Grad Celsius in der Brennkammer des Kraftwerks verbrannt werden – dann entstehen die sogenannten PFAS. Es kommt durch den Verbrennungsvorgang zur unbeabsichtigten und unerwünschten Synthese von derartig giftigen Stoffen – die durch die nachgeschaltete Filteranlage nicht herausgefiltert werden können – was zur Folge hat, dass sie mit dem Rauch in die Umwelt gelangen.

Diese unerwünschten Stoffe können nur durch eine sehr hohe Verbrennungstemperatur (1200 bis 1400 Grad Celsius) – in einer zusätzlichen Verbrennungsvorrichtung, die in der gegenständlichen Anlage nicht vorgesehen ist – „verbrannt“ bzw. chemisch in weniger giftige Mineralen verwandelt werden.

Und weil das Kraftwerk die Luftschadstoffe oftmals bei Inversion ausstoßen wird – kommt es im Bereich des Kaltluftsees vorhersehbar zu besonders hoher Belastung durch diese Luftschadstoffe die sich auch im Boden bzw. in der Umwelt ablagern werden.

Dieser Sachverhalt wird in der Projektbeschreibung nicht festgestellt, beschrieben und bewertet bzw. liegt diesbezüglich auch kein Gutachten vor, das diesen Sachverhalt fachlich beurteilt.

Bezüglich der PFAS ist an dieser Stelle anzumerken – dass bereits in der Diskussion im Rahmen der Informationsveranstaltung am 31.05.2023 vom Publikum auf die PFAS und ihre Auswirkung hingewiesen worden ist.

In der nun vorliegenden Projektbeschreibung ist von durchgeführten Schadstoff-Messungen – und in diesem Zusammenhang auch von PFAS die Rede. Weder in der Projektbeschreibung noch in den Gutachten kommt zur Darstellung, dass die Verbrennung der nicht gefährlichen Abflälle  zur Entstehung von PFAS führen wird, die durch den Kamin des Rondo Kraftwerks in die Umwelt gelangen werden.

Mit anderen Worten: in der Projektbeschreibung und auch in den Gutachten wird nicht festgestellt, beschrieben und bewertet, dass durch das Vorhaben PFAS entstehen werden.

Dieser Sachverhalt wird als grober Mangel der Projektbeschreibung angesehen!

.

Anmerkung: bezüglich PFAS siehe Artikel in der Mediathek des ARD

und aktuell im ORF Vorarlberg heute: „Ewigkeitschemikalien“ fast überall nachweisbar

.

.

Mangel 7 – In der Projektbeschreibung fehlt ein Gutachten über die Auswirkung der Luftschadstoffe auf das Wasser (Grundwasser) im westlichen Walgau

Die Projektwerberin hat es verabsäumt in ihrer Projektbeschreibung ein Gutachten über die Auswirkung der Luftschadstoffe mittel- und langfristig betrachtet – unter Berücksichtigung der Inversion auf das Wasser  (Grundwasservorkommen, Trinkwasser) im westlichen Walgau zu präsentieren.

.

.

Mangel 8 – In der Projektbeschreibung fehlt ein Gutachten über die Auswirkung der Luftschadstoffe auf die Biotope der betroffenen Region:

Die Projektwerberin hat es verabsäumt in ihrer Projektbeschreibung ein Gutachten über die Auswirkung der Luftschadstoffe mittel- und langfristig betrachtet – auf die betroffenen Biotope im Bereich des Kaltluftsees – unter Berücksichtigung der Inversion zu präsentieren (Auswirkung auf die Biodiversität, Aussterben von seltenen Pflanzen und Tieren – im Lauf der Jahre -als Folge der überproportional hohen Schadstoffbelastung im Bereich des Kaltluftsees durch die Abfallverbrennung am Standort.

.

.

Mangel 9 – Das vorgesehene technische Verfahren ist nicht das bestmögliche:

Das vorgesehene technische Verfahren zur Verbrennung der Reststoffe / Abfälle – um dadurch Energie zu gewinnen – ist gemäß dem „Stand der Technik“ nicht die beste verfügbare Technik BVT (§ 2 Abs 8 Z 1  AWG) bzw. ist dieses technische Verfahren nicht das beste derzeit verfügbare Verbrennungsverfahren.

Es gibt bereits bessere Verfahren, bei denen durch die starke Erhitzung der Rauchgase – nach dem Austritt aus der Brennkammer  – durch eine Passage mit sehr hoher Temperatur (1200 – 1400 Grad Celsius) die gefährlichen Luftschadstoffe verbrennt / oxidiert bzw. mineralisiert werden.

Also gerade die Luftschadstoffe die in der projektierten Anlage bei 700 bis 850 Grad Celsius in der Brennkammer entstehen können durch das bessere Verfahren – respektive durch die beste verfügbare Technik – mineralisiert und dadurch entgiftet werden.

Konkret werden durch die Anwendung der best verfügbaren Technik die sogenannten PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) zu nicht gefährlichen Stoffen verbrannt  – bevor der Rauch aus dem Kamin in die Umwelt austritt.

Gerade im Hinblick auf den problematischen Standort  – wäre von Seiten des Landes Vorarlberg eine diesbezüglichen Auflage auf jeden Fall zu erteilen, falls es überhaupt – angesichts der anderen Probleme – Gefährdung der Bewohner im Nahbereich – zu einer Bewilligung kommt.

.

.

Mangel 10 – in der Projektbeschreibung ist die Gefährdung der Bewohner im Nahbereich nur mangelhaft beschrieben und berücksichtigt:

Durch die örtliche Nähe der Abfallverbrennungsanlage zum Wohnbereich – die Anlage wird weniger als 150 Meter von den nächsten Häusern der Bewohnern gelegen sein – werden diese durch das Vorhaben in mehrfacher Hinsicht belastet und gefährdet.

Schon durch den ganz „normalen“ Betrieb der Abfallverbrennungsanlage kommt es vorhersehbar an diesem Standort zu erheblicher Belastung.

Hier ist die Kumulation von mehreren Belastungen zu berücksichtigen (Schall, Staub, teils auch giftige Stäube, Luftschadstoffe). Diese Bewohner in nächster Nähe des Vorhabens werden also durch die obigen Immissionen die in ihrer Summe zu berücksichtigen sind belastet und belästigt werden (Anlieferung der aufbereiteten Abfälle, Abtransport der giftigen Asche dabei unvermeidbar entstehende Stäube werden bei ungünstigen Windverhältnissen in die nahe gelegenen Gärten und Wohnhäuser geweht …

Zusätzlich werden diese Bewohner durch verschiedene Gegebenheiten infolge in Zukunft permanent gefährdet werden.

Allein schon durch den „normalen“ Kraftwerksbetrieb kann es bei ungünstiger Witterung (tiefliegender Nebel, Windstille) – im Hinblick auf die riesige Rauchgasmenge (70.000 Kubikmeter pro Stunde), die nicht in die Höhe entweichen kann – weil sie im Kaltluftsee aufgestaut wird – zu extremer Schadstoffexposition kommen (akute Gefährdung der Gesundheit).

In Summe wird es im Nahbereich des Vorhaben zu großer Veränderung für diese Menschen (Vergleich Zustand vor Verwirklichung des Vorhabens mit Zustand nach Verwirklichung des Vorhabens) kommen.

All dies ist in der Projektbeschreibung und in den präsentierten Gutachten nicht gebührend beachtet und berücksichtigt worden – insbesondere nicht im humanmedizinischen Gutachten.

Mit anderen Worten: diese örtliche Gegebenheiten – die Nähe des Kraftwerks zu bestehenden Wohnhäusern wird nicht gebührend in der Projektbeschreibung behandelt.

Dies stellt einen gravierenden Mangel dar!

Darüber hinaus ist wegen der Nähe der Anlage die permanente Gefährdung etwa bei Explosion (Unfall durch Ersatzbrennstoff / Leichtöl / Ammoniak) zu bedenken!

Auch bei einem sonstigen technischen Störfall der Abfallverbrennung kann es – wegen der Nähe zum Wohnbereich – wenn große Mengen an giftigem Rauchgas aus dem Kamin austreten schnell zu einer toxischen Belastung der Bewohner kommen.

Man denke an tief liegenden Nebel / Windstillle / Rückstau der Luftschadstoffe im Kaltluftsee.

Diese Gefährdung der betroffenen Bevölkerung wurde nicht angemessen berücksichtigt und beurteilt, was einen großen Mangel darstellt.

An dieser Stelle darf daran erinnert werden, dass nach dem Unfall bzw. nach der Explosion im Müroll-Werk dieses in die Industriezone verlegt worden ist.

Und nun soll die Abfallverbrennungsanlage der Ganahl AG in dieses Siedlungsgebiet gebaut werden!

.

.

Mangel 11 – in der Projektbeschreibung fehlt ein meteorologisches Gutachten:

 

Dieser Mangel zeigt sich zum Beispiel darin, dass im vorliegenden lufthygienischen Gutachten nur die Durchschnittswerte der Luftschadstoffe zur Einschätzung der Auswirkungen herangezogen worden sind.

Auf dieser Grundlage ist allerdings keine realistische Aussage möglich, ob durch das Vorhaben in problematischen Zeiten eine erhebliche Belästigung – z. B. eine erhebliche Geruchsbelästigung – oder eine akute Gefährdung der Gesundheit – eintreten wird.

Dadurch wird deutlich, dass in der Projektbeschreibung ein meteorologisches Gutachten fehlt.

Die realistische Einschätzung des Sachverhalts – Zustand nach Verwirklichung des Vorhabens – im Vergleich zu Zustand vor Verwirklichung des Vorhabens ist überhaupt nur auf Grundlage eines meteorologischen Gutachtens möglich!

.

(Hinweis: Im UVP-Feststellungsverfahren ist in der Beschwerde vom 04.11.2023 – aus Göfis – darauf hingewiesen worden, dass an erster Stelle die Einholung eines meteorologischen Gutachtens erforderlich ist – siehe dort Seite 13 / mein Begehren).

.

Weil nur bei Berücksichtigung der meteorologischen Situation kann die Belastung bzw. die Auswirkung des Vorhabens auf die Umwelt situativ angemessen festgestellt, beschrieben und bewertet werden.

Es kommt hier also nicht auf die Berücksichtigung der durchschnittlichen Belastung an – wie dies im lufthygienischen Gutachten der Projektwerberin erfolgt ist.

Sondern ist im Hinblick auf die akute Gefährdung der Gesundheit die maximale Belastung entscheidend.

Dadurch zeigt sich dass in diesem Vorhaben die Inversion eine entscheidende Rolle spielt.

Die von der Projektwerberin beauftragten Gutachter hätten den Effekt bzw. die Auswirkung der Inversion – zum Beispiel bei Dunst oder bei Nebel – was am Standort häufig der Fall istberücksichtigen müssen.

Siehe diesbezüglich: Mangel 2 – oben in diesem Beitrag bzw. die Erklärung zu Foto A.

.

Nur dann,kann die in Zukunft auftretende akute Belastung der Gesundheit Zustand nach Verwirklichung des Vorhabens – im Vergleich – zu Zustand vor Verwirklichung des Vorhabens – realistisch eingeschätzt, beurteilt und bewertet werden.

.

Im Übrigen hat die Behörde im Bescheid vom 03.10.2023 im UVP-Feststellungsverfahren – siehe dort Seite 10, 2. Abs. – auf diesen Sachverhalt – zu Recht – hingewiesen – wenn dort steht, dass die „Fokussierung auf möglichst problematische Bereiche (BVwG 04.11.2014, W155 2000191-1/14E)“ vorzunehmen ist.

.

Diesen Sachverhalt hätten die Verfasser des lufthygienischen Gutachtens – in ihrer Expertise berücksichtigen müssen!

Das heißt, ein qualifiziertes lufthygienisches Gutachten ist nur auf Grundlage eines meteorologischen Gutachtens möglich.

Ein solches liegt nicht vor – was einen groben Mangel darstellt.

.

Und weil z. B. der humanmedizinische Gutachter diesen Mangel im lufthygienischen Gutachten nicht bemerkt hat – ist auch seine Expertise – allein schon deswegen – grob mangelhaft bzw. unbrauchbar.

.

Da also die Projektwerberin – auch nach Vorliegen der Beschwerden von November 2023 – das Phänomen der Inversion weiterhin ignoriert – bzw. sie ihre Gutachternach Vorliegen der Beschwerden – nicht aufgefordert hat sich mit den Einwänden zu befassen – sondern anstelle dessen nun den Beginn des AWG-Verfahren erwirkt hat – und zwar bevor das UVP-Feststellungsverfahren abgeschlossen ist – spricht für sich bzw. bedarf dies keines weiteren Kommentars.

.

Hiermit wird ein weiteres mal die Einholung eines meteorologischen Gutachtens – insbesondere zur Frage des Stellenwerts der Inversion angeregt.

.

.

.

weiter zum BeitragPFAS – aus dem Rondo Kraftwerk

.

weiter zum Beitrag: aktueller Verfahrensstand – in diesem Beitrag finden Sie die Anleitung für die Abfassung einer Stellungnahme.

.

weiter zum Beitrag: Mediales
.
weiter zum Beitrag: Behördliches
.
weiter zum Beitrag: Politisches
.

.

weiter zur Startseite

.

weiter zur Übersicht aller Veröffentlichungen