Immission
Die Immission ist das, was als Ursache/Störung auf die Umwelt wirkt/“einwirkt“.
von lateinisch: immittere „hineinschicken, hineinsenden“.
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(Hinweis: die fett gedruckten, gelben und roten Worte sind Links – falls Sie darauf klicken kommen Sie zum entsprechenden Beitrag).
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In Bezug auf ein thermisches Kraftwerk ist die Immission in Bezug auf die Luftschadstoffe dasjenige, was als Folge der Emission durch den Kraftwerksbetrieb auf die Umwelt wirkt/“einwirkt“ und dadurch gewisse Auswirkungen hat.
Hier geht es also um die kraftwerksbedingte Immission – die zusätzlich zur bereits vorhandenen Immission – wie sie durch den Hausbrand/die Abgase sonstiger Industriebetriebe/durch Abgase des Straßenverkehrs usw. hervorgerufen wird.
Man kann daher auch sagen, dass es hier um die Beurteilung der Wirkung der durch das Rondo Kraftwerk verursachten Immission geht, die ab dem Beginn des Kraftwerkbetriebs auf die Umwelt – insbesondere die Menschen/Tiere/Pflanzen – wirkt/“einwirkt“ und diese dadurch belastet und eventuell gefährdet.
Und zwar theoretisch beurteilt, weil die tatsächliche Immission, so wie sie tatsächlich in Zukunft bei Bewilligung und Betrieb der Anlage vorhanden sein wird, derzeit nicht als messbare Größe bekannt und bestimmbar ist.
Im Prüfungsverfahren/Bewilligungsverfahren jedoch als theoretische Größe nützlich ist, um den zukünftigen Sachverhalt zu schätzen bzw. theoretisch zu beurteilen.
Man kann derzeit – vor der Verwirklichung des Projektvorhabens – nämlich nicht wissen, wie hoch z. B. tatsächlich die Luftschadstoffe – (Konzentration der Luftschadstoffe) an einem gewissen Ort – etwa am Ort des Gemeindeamtes von Frastanz – im Fall des Rondo Kraftwerksbetriebs – in Zukunft an einen bestimmten Nebeltag sein werden bzw. als Folge des Kraftwerkbetriebs im Vergleich zum jetzigen Zustand an einem vergleichbaren Nebel – Tag sein werden bzw. ansteigen werden („Zustand vor Verwirklichung des Vorhabens im Vergleich zu Zustand nach Verwirklichung des Vorhabens“).
Diesen Sachverhalt kann man – kritisch betrachtet – im Rahmen des UVP-Verfahrens oder im Rahmen des UVP-Feststellungsverfahrens nur schätzen/abschätzen/einschätzen.
Anmerkung : egal ob es zu einem UVP-Verfahren oder zu einem AWG-Verfahren kommen wird. Die tatsächliche Belastung der Umwelt und damit auch die tatsächlich bei Realisierung auftretende Belästigung (Geruchsbelästigung) und die tatsächliche Belastung der Gesundheit / Gefährdung der Gesundheit kann im Prüfverfahren immer nur geschätzt werden.
An diesem Sachverhalt ändert eine Modell-Rechnung nichts.
Das heißt eine Modellierung ist im günstigen Fall eine brauchbare Annäherung – hingegen falls das Modell wesentliche örtliche Gegebenheiten nicht berücksichtigt bzw. wegen der Beschränktheit des Modells nicht berücksichtigen kann – keine brauchbare Annäherung!
Falls die örtlichen Gegebenheiten speziell sind, besteht regelrecht die Gefahr dass durch eine derartige „Berechnung“ eine nicht zutreffende Abbildung der Wirklichkeit geschaffen bzw. vorgetäuscht wird!
Hier liegt also eine reale Gefahr dass durch eine derartige „Berechnung“ nur der Anschein einer die „Tatsachen“ erfassende Beurteilung.
Es wird dadurch also ein vermeintlich zutreffendes Wissens geschaffen bzw. handelt es sich um eine Selbsttäuschung -falls man tatsächlich glaubt dass die Berechnung zutreffend ist.
Mit dem Effekt dass das große „Erwachen“ erst nach Verwirklichung des Vorhaben eintritt – also zu einem Zeitpunkt wenn es bereits zu spät ist. (An dieser Stelle werden Erinnerungen an das Egger-Spanplattenwerk in Nüziders wach – bei dem in der Prüfphase der Effekt der Inversion wahrscheinlich nicht gebührend berücksichtigt worden ist – und wieder außer Betrieb gestellt worden ist).
Im Hinblick auf den Einsatz eines Modells in der Prüfphase kann man sagen, dass dies eine technische Hilfe für eine qualitative Beurteilung sein kann – mehr jedoch nicht!
Es kann auch eine Gefahr sein!
Weil die Modellierung zu nicht zutreffendem vermeintlichem Wissen führt das tatsächlich nicht zutreffend ist!
Tatsächlich wird / würde man erst nach Realisierung des Vorhabens „wissen“ welche Werte auftreten.
Erst nach Verwirklichung bzw. Realisierung des Projekts kann man mit Messgeräten tatsächlich messen wie hoch die einzelnen Schadstoffwerte – in der Luft / im Boden / und im Wasser – tatsächlich ansteigen werden (Vergleich: Zustand vor Verwirklichung des Vorhaben mit Zustand nach Verwirklichung des Vorhaben).
Ob also tatsächlich eine Geruchsbelästigung auftreten wird – wird man erst im Nachhinein verlässlich wissen – ebenso wird man erst dann im Lauf der Zeit den überproportionalen Anstieg der Schadstoffe etwa der PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) im Boden und im Wasser westlichen Walgau – im Vergleich zu Werten an anderen Orten – feststellen.
Dies gilt für das das UVP-Feststellungsverfahren sowie auch für das allenfalls kommende UVP-Verfahren – oder für das aktuell – wahrscheinlich auf Drängen der Projektwerberin hin – in Gang gekommene AWG-Verfahren (siehe Edikt Kundmachung vom 02.03.2024).
Anmerkung: Erkenntnistheoretisch betrachtet ist der Begriff Immission eine zweckmäßige Einheit.
Man kann auch sagen, dass dies ein regulativer Begriff ist, weil man mit der Hilfe dieses Begriff den Zusammenhang der Dinge/Phänomene/Relationen durch den Verstand und durch die Vernunft begründet feststellen/beschreiben/beurteilen und bewerten kann – was ohne diesen Begriff grundsätzlich nicht möglich ist.
Wie könnte man etwa ohne den Begriff vernünftig begründet bzw. rational begründet entscheiden ob die Emission eines thermischen Kraftwerks – das im wesentlichen durch die Verbrennung von Abfall betrieben wird – leichte/mittelschwere/schwere Auswirkungen auf die Gesundheit haben wird?
Nur mit der Hilfe des Begriffs Immission kann etwa begründet werden dass im Nahbereich, bei Windstille und bei Nebel, die Immission im Nebel höher sein wird als etwa in 2 Kilometer Entfernung von dieser Emissionsquelle.
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Hier ist also zu berücksichtigen:
Im Rahmen des Bewilligungsverfahren kann der Sachverhalt bezüglich der Immission nur geschätzt werden.
Hingegen ist nach der Realisierung der Projekts die tatsächliche Bestimmung/Messung unter anderem der Luftschadstoffe möglich.
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Und hier ist zu beachten, dass dies bei regulärer Emission pro Stunde zusätzlich mindestens 70.000 Kubikmeter Rauchgas dazukommen werden – die in Zukunft durch den Kamin des Rondo Kraftwerks in die Umwelt gelangen.
Und demgemäß geht es hier im Behördenverfahren um die Frage, ob die dadurch entstehende – zweifelsohne höhere Immission – die Lebensbedingungen der Menschen – also die der betroffenen Bewohner – beeinflussen wird bzw. in welchem Ausmaß.
Die von Seiten der Vorarlberger Behörde beauftragten Sachverständigen werden diesbezüglich abschätzen* müssen in welchem Ausmaß es durch den genannten Rauchgas-Ausstoß – respektive durch die Luftschadstoffe – zur zusätzlichen Belastung der Bewohner – und damit der Umwelt insgesamt kommt.
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(Anmerkung*: von dieser qualitativen Schätzung* im Bewilligungsverfahren – ist nachfolgend noch eingehender die Rede, weil man die tatsächlich auftretende Immission zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht kennt und nicht bestimmen kann.
Hingegen wird man – falls das Projektvorhaben realisiert wird – die tatsächlich auftretende Immission – nämlich die Menge der einzelnen Luftschadstoffe bzw. deren Konzentration in der Atemluft an den jeweiligen Orten messen können. Dann wird also die quantitative Bestimmung der Immission am jeweiligen Ort möglich sein.)
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Weiters ist im gegenständlichen Bewilligunsverfahren zu beachten, dass am Standort Frastanz die Inversion ein häufig auftretendes Phänomen ist.
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Im Hinblick auf die Immission ist daher abzuschätzen wie hoch der Zuwachs etwa an Luftschadstoffen nach Verwirklichung des Vorhabens sein wird – bzw. in welchem Ausmaß deren Konzentration als Folge der Emission aus dem Kraftwerk bei Inversion steigen wird.
Somit kann man festhalten, dass jede diesbezügliche fachliche Beurteilung auf einer fachlichen Schätzung bwz einer fachlichen Einschätzung der Auswirkungen beruht.
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Und zusätzlich wird im Fall des Rondo Kraftwerks zu beachten sein, wie sich der große Dampfausstoß –
also die Vermengung des Dampfes aus der Wellpappefabrik mit dem Rauchgas auswirkt!
Es ist hier also eine außergewöhnliche – eine zusätzliche Komplikation zu berücksichtigen!
Insofern dieser Dampfausstoß zur vermehrten Bindung der Luftschadstoffe führen wird!
Es wird im Nahbereich des Kraftwerks – bei ungünstiger Witterung (Inversion) zur derzeit noch nicht näher bestimmbaren Erhöhung der Konzentration der Luftschadstoffe in der Atemluft kommen.
In leichterer Form bei Dunst in noch ausgeprägterer Form bei Nebel.
In welchem Mikro-Klimas werden die Menschen die im Nahbereich des Rondo Kraftwerks in Zukunft bei inversionsbedingter Dunst / Nebel-Situation in Zukunft leben müssen.
Dies sind Fragen von Interesse, die dem Humanmedizinischen Gutachter im Rahmen der öffentlichen Kundmachung gestellt werden müssen.
Werden die Nachbarn dazu in der Lage sein, falls von Behördenseite diese Fragen nicht aufgeworfen werden – wenn das AWG-Verfahren kommt?
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Wie wirkt sich die Inversion – auf die Immission am Standort Frastanz aus?
Die Inversion hat nämlich zur Folge, dass die Schadstoffe im Kaltluftsee aufgestaut werden.
Das bedeutet, dass es hier – als Folge der Inversion – zur Konzentration der Luftschadstoffe im Kaltluftsee kommt – wodurch die Immission ansteigt.
Infolge der Inversion können die Luftschadstoffe nämlich nur erschwert in höhere Luftschichten gelangen bzw. sammeln sich die Luftschadstoffe im Kaltluftsee an. Es kommt infolge dieser örtlichen Gegebenheiten also häufig zu verhältnismäßig hoher Konzentration der Luftschadstoffe in der Atemluft.
Wegen dieser Situation kann man beim Standort des Projektvorhabens von einem problematischen Standort sprechen, weil es hier – infolge der geschilderten örtlichen Gegebenheiten oftmals zur höheren Schadstoffbelastung kommt und der Sachverhalt etwa bei länger liegendem Nebel und Windstille zweifelsohne als problematischer Standort bezeichnet werden kann – insofern es dann durch den beschriebenen Stau-Effekt zum problematischen Anstieg der Luftschadstoffe kommen wird.
Aber auch sonst wird die Immission bei regulärer Emission im Kaltluftsee generell immer wieder erhöht sein, was insgesamt zur erhöhten bzw. zur überproportional höheren Gefährdung der Gesundheit – im Vergleich zu anderen Regionen – führen wird.
Demgemäß wird es an diesem Standort – und in seiner Umgebung – auch nicht selten zu erheblicher Geruchsbelästigung kommen.
Und fallweise wird es bei problematischer Witterung (tage- bis wochenlanger Nebel bei stabiler Schönwetterlage im Winter) unter Umständen auch zur akuten Gefährdung der Gesundheit kommen.
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Wegen den beschriebenen Effekten als Folge der häufigen Inversion wird die langzeitmäßig erhöhte Gefährdung der Gesundheit – mit Sicherheit – im Vergleich zu anderen Regionen – in Zukunft eintreten.
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Wodurch entsteht, abhängig vom Ort, die Immission durch den Kraftwerksbetrieb?
Gliederung in Bereiche:
Im Nahbereich des Kraftwerks entsteht die Immission
- durch den Abfallgeruch bei der Anlieferung/durch Lärmbelastung durch LKW`s
- durch ständige Vibrationen als Folge des Maschinenbetriebs im Inneren des Kraftwerks
- durch Staubbelastung (Antransport des Abfalls/Abtransport der Asche)
Im Nahbereich und ebenso in weiterer Entfernung vom Kraftwerk entsteht die Immission
- durch den Ausstoß der Luftschadstoffe, der durch die Verbrennung des Abfalls entsteht.
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Weiteres zur Immission – verursacht durch den Rondo Kraftwerksbetrieb:
Die Immission des Rondo Kraftwerks wird zur hohen Belastung für Mensch/Tier und Pflanzen führen, weil Frastanz ein besonders ungünstiger Standort für ein derartiges Kraftwerk ist. Wie oben bereits beschrieben handelt es sich hier um einen problematischen Standort.
Insbesondere weil das Kraftwerk zwischen bestehende Wohnhäuser gebaut werden wird.
Und generell wegen der erhöhten Immission infolge der häufigen Inversion.
Die tägliche Verbrennung von 100 Tonnen Abfall am Standort Frastanz wird die Immission massiv steigern – vor allem verstärkt durch die häufig auftretende Inversion – und was noch hinzukommt – durch den großen Dampfausstoß der Wellpappefabrik – was die Dunst und Nebelbildung im Kaltluftsee im Nahbereich steigert (weiteres dazu -> in diesem Beitrag).
Man kann also festhalten:
Bei Bewilligung des Rondo Kraftwerks würde die Immission in Frastanz und Umgebung in großem, vorab allerdings nicht näher bestimmbarem Ausmaß steigern.
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Jedenfalls kann man sagen, dass im westlichen Walgau die Belastung der Bewohner als Folge der erhöhten Immission massiv gesteigert wird. Wobei die Bewohner im Nahbereich des Rondo Kraftwerks am meisten betroffen sein werden.
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Die Belastung durch Luftschadstoffe, die die Menschen hier einatmen werden – inklusive dem giftigem Feinstaub – der sich auch in den Innenräumen der Wohnungen/ in Gärten/auf Spielplätzen/Sportstätten/in den Früchten des eigenen Gartens/im Wasser aus örtlichen Quellen/in lokal gewonnenen landwirtschaftlichen Produkten ansammeln wird – wird sich längerfristig betrachtet – nachteilig auswirken.
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Weiteres zur Steigerung der Immission durch die Inversion:
Am Talgrund entsteht bei Inversion Dunst oder Nebel durch die Kondensation der Luftfeuchtigkeit im Kaltluftsee.
In den mikroskopisch kleinen Tropfen des Dunstes oder des Nebels sammeln sich die Schadstoffe an, bzw. kommt es darin zu deren Konzentration und dies steigert die Immission bzw. steigert dies die Belastung durch die Schadstoffe.
Eine Folge davon entsteht – ab einer gewissen individuellen Schwelle der Geruchswahrnehmung die Geruchsbelästigung.
Man kann hier, ab dieser persönlichen Grenze der Wahrnehmung im Dunst oder im Nebel die Luftschadstoffe „riechen“ – es stinkt dann – je nach Witterung – in Zukunft oftmals nach verbranntem Abfall.
Text zum Foto Aa: Das Foto zeigt wie Nebel bei Inversion den Talgrund des Walgau bedeckt. In diesem Nebelsee stauen sich die Luftschadstoffe auf, weil die Spitze des Kamins des Rondo Kraftwerks ca. 50 m darunter liegt (vgl. mit Abbildung 1 – Inversion im Walgau und mit Foto Aab).
Wann wird die Immission in Frastanz am größten sein?
Voraussichtlich wird die Immission in Frastanz am größten sein, wenn dichter Nebel den Ort mehrere Tage lang bedeckt (-> siehe Foto B).
Bei derartiger Witterung bei gleichzeitiger Windstille wird die Immission am höchsten ansteigen und die Bewohner entsprechend hoch belasten.
Relativ schnell wird es bei derartiger Witterung zu erheblicher Geruchsbelästigung kommen und unter Umständen auch zur akuten Gefährdung der Gesundheit.
Die allgemeine Erfahrung zeigt, dass derartige Situationen in der kalten Jahreszeit vorkommen.
Dabei kann es sein, dass in manchen Jahren dichter Nebel wochenlang die Niederungen bedeckt (-> siehe Foto A)
Foto A zeigt eine geschlossene Nebeldecke, die bei stabilem Schönwetter. Bei derartiger Witterung im Winter steigt tagsüber infolge der Sonneneinstrahlung der Nebel an – die Nebeldecke hebt sich – und in der Niederung tritt eine Situation ein, wie dies in Foto F sichtbar ist.
Am Abend nach Sonnenuntergang sinkt der Nebel wieder ab, und es sind dann die Niederungen in dichten Nebel gehüllt, siehe Foto B.
In derartigen Nächten wird die Immission in der Nähe des Kraftwerks die maximale Höhe erreichen.
Da der Talkessel im Walgau im Bereich von Frastanz relativ eng ist, wird es hier, je nach Situation, zum problematischen Anstieg der Luftschadstoffe kommen bzw. wird deren Konzentration in der Atemluft in problematische Höhe ansteigen.
Und weil der Rauchgasausstoß des Rondo Kraftwerks mit 70.000 Kubikmeter pro Stunde andauernd groß sein wird – wird es bei derartiger Witterung schnell zu erheblicher Geruchsbelästigung kommen und unter Umständen zur akuten Gefährdung der Gesundheit.
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Nachfolgend weitere Fotos bei Inversion aus: Frastanz/Göfis/Felsenau/Maria Ebene/Illschlucht bei Feldkirch/Feldkich Letze
Foto Aab, Foto C, Foto D, Foto E, Foto G, Foto H, Foto I, Foto K, Foto L
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Vergleiche auch mit den Videos: Video x1 , Video x2, Video x3
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Text zum Bild: Die Emission der Luftschadstoffe aus dem Rondo Kraftwerks bewirkt die zusätzliche Immission zur bereits bestehenden Immission (durch Hausbrand/Verkehr etc.). Dies wird sich vor allem bei ungünstiger Witterung – bei Inversion (Rückstau der Schadstoffe im Dunst oder im Nebel) sich entsprechend schwerwiegend auswirken.
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Eine lokal außergewöhnlich hohe Belastung/Gefährdung– im Sinn einer Sondersituation – wird auftreten, falls es zusätzlich zu einem Störfall in der Abfallverbrennung kommt (-> siehe dazu den Beitrag: Störfall in der Abfallverbrennung).
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Durch den Rondo Kraftwerksbetrieb tritt in Zukunft fallweise auch in der warmen Jahreszeit – lokal erhöhte Immission auf:
Situation (A): Rauch des Rondo Kraftwerks wird durch eine Luftströmung (Fallwind) „herunterdrückt“ und führt lokal zu hoher Immission.
Im nachfolgenden Bild weht die Luftströmung („Fallwind“) aus dem Saminatal den Rauch des Rondo Kraftwerks nach Göfis und/oder Satteins. Eine derartige Situation kann schnell zu erheblicher Gruchsbelästigung führen.
Text zur Abbildung: Im skizzierten Fall wird der Rauch aus dem Rondo Kraftwerk durch eine Luftströmung, die in Göfis oftmals aus dem Saminatal kommt, in den Ort befördert. Dies wird zur Geruchsbelästigung führen (Geruch nach verbranntem Abfall) – so wie auch derzeit bei entsprechender Windströmung in Göfis der „Pommes frittes“ Geruch aus Frastanz lokal ankommt – so wird in Zukunft der Rauchgas-Geruch als Folge der Abfallverbrennung ankommen.
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Situation (B): Rauch aus dem Rondo Kraftwerk steigt in höher gelegene Luftschicht auf – sammelt sich dort und bewirkt in dieser Luftschicht die erhöhte Konzentration der Luftschadstoffe -> dies führt fallweise auch an entfernten Orten zur Geruchsbelästigung.
Text zur Abbildung: der Rauch steigt aus dem Rondo Kraftwerk auf und sammelt sich hier im Hochnebel. In dieser Luftschicht wird es in Abhängigkeit von der Konzentration der riechbaren Schadstoffe zur Geruchsbelästigung kommen. Und wegen der Bewegung der Luftschichten kann es sein, dass es dann auch in weit entfernten Gegenden bzw. in höheren Luftschichten nach verbranntem Abfall riechen wird (Hochnebeldecke die ins große Walsertal – in den UNESCO Biosphärenpark – hineinreicht und/oder ins Brandnertal).
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Wie hoch werden die Messwerte der Schadstoffe in der Umgebung des Kraftwerks bei ungünstiger Witterung tatsächlich sein bzw. ansteigen?
Dies wird man erst nach dem Betriebsbeginn des Kraftwerks tatsächlich wissen und die lokal auftretende Immission messen können.
Durch die Messdaten, die im Auftrag der Rondo Ganahl AG – während der Dauer eines Jahres vor der Einreichung des Projektvorhabens erhoben worden sind – ist keine Prognose möglich. Siehe weiteres dazu im Beitrag: Humanmedizinisches Gutachten.
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Das projektierte Rondo Kraftwerk wird nicht von der „saubersten Art“ sein – es gibt „sauberere“ Abfallverbrennungsanlagen:
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der projektierte Typ an Abfallverbrennungsanlage – der mit einer Verbrennungstemperatur von ca. 700 Grad arbeiten wird – nicht von der „saubersten Art“ sein wird.
Wie bereits von einem Diskutanten in der Informationsveranstaltung angesprochen bzw. von ihm mitgeteilt – gibt es in der Schweiz bereits „sauberere“ Abfallverbrennunganlagen.
In diesen Anlagen wird das Rauchgas, bevor es das Kraftwerk verlässt kurzzeitig auf mindestens 1200 Grad Celsius erhitzt.
Dadurch werden die giftigen Kohlenwasserstoffverbindungen – so etwa die PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) so stark erhitzt, dass sie in wesentlich weniger giftige Stoffe zerfallen.
Anmerkung:
weitere Einzelheiten zu den PFAS in Beschwerden vom 02.11.2023 und vom 31.10.2023
Und hier der Link: PFAS-Gift für die Ewigkeit – eine Sendung des ARD – Mediathek – sowie weiteres zu diesem Thema hier.
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Zum Begriff Immission – vor- und nach dem Bau des Rondo Kraftwerks:
Nachfolgend wird die Bedeutung des Begriffs Immission
vor dem Bau – bzw. vor der behördlichen Bewilligung des Projektvorhabens diskutiert
und sodann nach der Realisierung des Projekts – falls es bewilligt wird.
Es wird hier also beleuchtet was bedeutet der Begriff Immission in der Projektphase und dann nach dem Bau bzw. nach der Inbetriebnahme der Abfallverbrennungsanlage.
Nach dem Beginn des Betriebs des Rondo Kraftwerk kann die Immission tatsächlich gemessen werden. Man kann dann auch die Vibrationen messen, ebenso den Schall (in Dezibel), die Konzentration der Luftschadstoffe an den verschiedenen Orten bei den jeweiligen Wind und Wetterverhältnissen – kann dann am jeweiligen Ort gemessen werden.
Hingegen ist dies während der Projekt-Phase als während der Zeit in der das Bewilligungsverfahren läuft nicht möglich.
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Vor der Inbetriebnahme bzw. in der Phase, in der das Bewilligungsverfahren läuft, beruht das Wissen um die Immission – wie sie dann beim Betrieb des Rondo Kraftwerks auftritt – auf einer Vorstellung bzw. auf einer „reinen“ Schätzung.
Wie nachfolgend noch eingehender erläutert wird handelt es sich dabei um eine bloße Idee.
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Vorher – vor dem Betriebsbeginn kann man nicht wissen, wie hoch die Immission in Zukunft – zu einer bestimmten Zeit als Folge des Kraftwerkbetriebs und der anderen Ursachen – an einem bestimmten Ort, bei einer bestimmten Witterung, etwa bei Windstille im dichten Nebel – tatsächlich sein wird. Daher kann ein Gutachter oder eine Privatperson den jeweiligen Sachverhalt nur schätzen.
Die Person kann auf der Ebene ihrer Vorstellungen bzw. auf der Ebene ihrer Ideen (geistig) – durch den Vergleich der Ideen – abwägen – bzw. abschätzen – was dann wohl sein wird.
In diesem Sinn kann man sich mit der Frage beschäftigen – wie wird sich der Ausstoß von 70.000 Kubikmeter Rauchgas pro Stunde auf die Atemluft auswirken?
Wird dies zur Geruchsbelästigung führen – oder wird dies keine nachteilige Wirkung haben?
Im Vorfeld des Betriebs der Anlage – also in der Phase des Projektvorhabens kann sowohl eine Fachperson in der Behörde / ein Gutachter/ein Sachverständiger oder auch ein Richter etwa am Verwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof – nur aufgrund seiner eigenen Schätzung / Einschätzung den Sachverhalt beurteilen.
Beziehungsweise kann man sich der Schätzung der anderen Person anschließen – und etwa glauben dass diese den Sachverhalt zutreffend beurteilt.
Man muss sich hier also auf den eigenen Hausverstand verlassen.
Eine Fachperson die schon mehrfach mit ähnlichen Sachverhalten befasst war, kann unter Umständen den Sachverhalt besser einschätzen – aber nur falls sie die örtlichen Gegebenheiten des Standorts wirklich aus eigener Erfahrung kennt.
Wie sollte sie sonst den Sachverhalt – etwa bei Inversion – bei tagelangem Nebel und Windstille – zutreffend einschätzen?
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Die Fachperson/Gutachter müsste also etwa eine Witterung – wie auf dem nachfolgenden Bild sichtbar berücksichtigen – um den Sachverhalt im Hinblick auf die allenfalls auftretende Geruchsbelästigung treffend einzuschätzen.
Text zum Bild: dieses Bild wurde an einem Wintertag (2022/2023) aufgenommen. Der Nebel ist tagsüber – wegen der Schönwetterlage in der Höhe – aufgestiegen – und man sieht ca. in der Mitte des Bildes die Kirche von Frastanz.
Das nachfolgende Bild zeigt die Situation – nach dem der Nebel am Abend bzw. in vergangen Nacht abgesunken ist und hier wieder beginnt zu steigen so dass man beginnt den Talboden in Frastanz zu sehen.
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Text zum Bild: es handelt sich hier um eine Sicht von Göfis in Richtung Frastanz mit Nebel am Talgrund der sich zu heben beginnt – im Winter (2022/2023) aufgenommen.
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Das Wissen in Bezug auf zukünftige Situationen – hier im Hinblick auf die zukünftige Immission – beruht auf einer Vorstellung:
Wie oben stehend ausgeführt beruht das Wissen in Bezug auf die zukünftige Immission – an einem bestimmten Ort – immer auf einer (bloßen) Vorstellung bzw. auf einer auf einer bloßen Idee.
Man versucht abzuschätzen – wie sich das Rauchgas – das vom Rondo Kraftwerk ausgestoßen werden wird – auf die Umwelt auswirken wird.
Es handelt sich dabei also um eine Schätzung – ein geistiges Abwägen von Vorstellungen. Situation vorher ohne Kraftwerksbetrieb – Situation nachher mit Kraftwerksbetrieb – wobei stündlich 70.000 Kubikmeter Rauchgas – die durch die ständige Abfallverbrennung entstehen – und zwar bei Tag und bei Nacht.
Wie wird sich dies wohl auf die Atemluft in Frastanz und in der Umgebung auswirken?
Wird es dadurch zu einer nachteiligen Wirkung kommen – oder wird dies nicht der Fall sein?
Kritisch gefragt – wird sich hier – bei einer Situation – wie oben dargestellt die erhöhte Immission der Luftschadstoffe auswirken oder nicht merklich – im Sinn einer nachteiligen Wirkung bemerkbar machen bzw. auswirken?
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Die Tage an denen die Rauchgase in große hohe Höhe aufsteigen – und sich in einem großen Luftraum verteilen – sind in dieser Überlegung nicht von Belang.
Es geht hier um die kritischen Tage bzw. die Zeiten in denen der Kraftwerksbetrieb sich merklich auswirkt.
Wird es an derartigen Nebel-Tagen – wie oben dargestellt zu erheblicher bzw. zu nachteiliger Wirkung im Sinn einer erheblichen Belästigung / unzumutbaren Belästigung – oder zur Gefährdung der Gesundheit – kommen?
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Man kann also festhalten: jede Person – egal ob Gutachter oder Privatperson – kann in der Phase des Projektvorhabens den konkreten Sachverhalt nur rein geistig – also nur auf der Ebene der eigenen Vorstellungen bzw. auf der Ebene der eigenen Ideen, durch den Vergleich der Ideen bzw. durch das Beurteilen der gegensätzlichen Ideen abschätzen – welche Wirkung daraus resultiert.
Situation an einem derartigen Nebel-Tag in der Zeit vor dem Kraftwerksbetrieb – mit Situation an einem derartigen Nebel-Tag nach Beginn des Kraftwerksbetriebs – also wenn täglich 100 Tonnen Abfall in Frastanz verbrannt werden.
Wird sich dies erheblich – im Sinn einer nachteiligen Wirkung auf die Atemluft auswirken?
Oder wird dies nicht der Fall sein?
Ein überprüfbares Wissen bzw. eines beweisbaren Wissens – mit tatsächlichen Messwerten wird es erst geben, wenn das Rondo Kraftwerk in Betrieb sein wird – in der gegenwärtigen Phase gibt es dieses Wissen (noch) nicht.
In dieser Phase des Projektvorhabens – handelt es sich hier beim persönlichen Wissen handelt also immer um subjektives Wissen.
Die eine Person schätzt den Sachverhalt so ein – die andere Person anders.
Es ist verständlich dass die Projektwerberin die Sache so eingeschätzt haben möchte dass die keine Schwierigkeiten bei der Bewilligung haben wird.
Ein Sachverständiger – der hier ein Problem sieht – ein derartiges Gutachten zu erstatten scheidet also von vorneherein aus bzw. kommt nicht in Frage.
Der von der Rondo Ganahl AG gefundene Gutachter hat die Sache erwartungsgemäß eingeschätzt.
Aber ist die plausibel – ist dies nachvollziehbar – ist der Sachverständige davon überzeugt dass die Abfallverbrennung im geschilderten Ausmaß keine nachteilige Wirkung im Sinn erheblicher bzw. unzumutbarer Belästigung haben wird.
Mag sein dass dem so ist – was wird die Behörde dazu sagen – werden auch sie davon überzeugt sein – dass keine erhebliche Belästigung durch den Kraftwerksbetrieb eintreten wird?
Weil derartiges Wissen im Vorfeld des Kraftwerkbetriebs nicht durch Fakten geprüft werden kann – wird leicht der Anschein erweckt dass es sich dabei um „gesichertes Wissen“ handelt. falls es ins „Gewand“ der Wissenschaft gehüllt auftritt – präsentiert wird. Die Feststellungen im Humanmedizinischen Gutachten). würden sich auf Messungen gründen die während der Dauer eines Jahres in Frastanz gemacht worden sein – so lautete die Auskunft der Geschäftsleitung im Rahmen der Diskussion bei der Informationsveranstaltung.
Man kann also festhalten, dass es sich in der Phase des Projektvorhabens – so auch in Bezug auf das Rondo Kraftwerk – in der Bewilligungs-Phase -immer um Wissen handelt das nicht gesichert ist, weil es auf einer bloßen Idee beruht.
Und es sei an dieser Stelle festgehalten, dass es für derartiges Wissen keinen allgemein gültigen Beweis gibt, weil es immer auf einem Wahrnehmungsurteil beruht.
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Interessant wird es sein zu hören was der Sachverständige im Rahmen der öffentlichen mündlichen Verhandlung zu diesen Vorbringen sagen – wird.
Was allerdings nur möglich sein wird, wenn nicht nur dir Nachbarn (siehe Email Nachricht aus der Abteilung für Umwelt und Klimaschutz) an dieser öffentlichen mündlichen Verhandlung teilnehmen können.
Hier wird deutlich was es für einen Unterschied macht ob das AWG-Verfahren oder das UVP-Verfahren zur Anwendung kommt (weiteres dazu siehe UVP-Feststellungsverfahren).
Und so gesehen kann man verstehen warum die Projektwerberin den Antrag gestellt hat festzustellen dass das Projektvorhaben nicht UVP-pflichtig ist (weiteres dazu siehe Email Nachricht aus dem Büro des Landeshauptmanns an die besorgten BürgerInnen).
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Weil in der Bewilligungsphase der Sachverhalt nur theoretisch erwogen und beurteilt werden kann, wird man dem Sachverständigen weder jetzt noch später vorwerfen und beweisen können, dass er den Sachverhalt nicht richtig eingeschätzt hat.
Allerdings – falls sich in Zukunft durch den Kraftwerksbetrieb erweisen sollte – dass seine Schätzung nicht zutreffend war – wird er nicht verlegen werden und entsprechende Gründe vorbringen ….
Daher bleibt die Frage – waren seine Argumente im Humanmedizinischen Gutachten – das er im Auftrag der Projektwerberin erstattet hat plausibel und glaubhaft – hat der Sachverständige die Auswirkungen des Standort in Bezug auf die Immission angemessen erfasst und in seinem Gutachten bzw. in seiner Schätzung angemessen berücksichtigt?
Wurden kritische Situation, wie auf obigen Fotos dargestellt, berücksichtigt?
Im Rahmen der Informationsveranstaltung im Adalbert-Welte-Saal wurde von der Geschäftsleitung der Rondo Ganahl AG auf die Frage, ob Einsicht in das Humanmedizinische Gutachten genommen werden kann – geantwortet das dies zur Zeit der Offenlegung möglich sein wird – in der Email Nachricht aus der Abteilung für Abfallwirtschaft einige Wochen später hieß es dann allerdings „nur Nachbarn die Möglichkeit haben werden das Projekt in allen Details zu studieren“.
Gemäß einer aktuellen Email Nachricht (04.102023) von Landesrat MMag. Daniel Zadra – an einen Bewohner wird diesem mitgeteilt, dass in „alle Unterlagen Einsicht genommen werden kann“ wenn das Verfahren „öffentlich kundgemacht“ wird.
Nun man wird sehen – ob dies tatsächlich möglich sein wird.
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Beurteilung der Immission im Behördenverfahren:
Erst in Zukunft – wenn das Rondo Kraftwerk bewilligt und gebaut sein wird – erst dann wird man die tatsächlich auftretende Immission – bei jeweiliger Witterung – an den unterschiedlichen Orten – tatsächlich wissen und tatsächlich messen können.
Erst dann wird man quantitativ bestimmen können, wie hoch die Immission im Vergleich zu jetzt – etwa an einem Nebeltag wie geschildert – in Zukunft sein wird.
In der gegenwärtigen Phase der behördlichen Prüfung des Projektvorhabens spricht – kann die zukünftig zu erwartende Immission nur geschätzt werden. Gegenwärtig ist also nur eine qualitative (persönliche) Aussage möglich sein.
In diesem Sinn darf man gespannt sein was der Humanmedizinische Gutachter auf die an ihn zu stellenden Fragen antworten wird.
Es sei denn, dass bereits im UVP-Feststellungsverfahren von den Verantwortlichen in Regierung und Behörde entschieden wird – dass nur von Seiten der Nachbarn (weiteres siehe Email Nachricht) in der öffentlichen mündlichen Verhandlung an die Projektwerberin und die Sachverständigen zugelassen werden.
Womit deutlich wird – worin eine wesentlicher Unterschied zwischen dem AWG-Verfahren und dem UVP-Verfahren besteht.
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Falls unterschiedliche fachliche Meinungen / Gutachten vorliegen – entscheidet die Plausibilität der Argumentation:
Falls in einem Verfahren vor der Behörde oder vor einem Gericht unterschiedliche fachliche Meinungen bzw. unterschiedliche Gutachten vorliegen, entscheidet nach der Darlegung der Argumente die Plausibilität bzw. die plausiblere Argumentation den Sachverhalt.
Das heißt die unbefangene Behörde respektive das unbefangene Gericht / Verwaltungsgericht wird durch die treffende bzw. durch die bessere Argumentation überzeugt.
Ein durch Fakten begründeter Beweis ist hier – wie oben stehend ausgeführt – im Bewilligungsverfahren nicht möglich.
Überzeugen die Argumente der Seite, die behauptet dass keine unzumutbaren nachteiligen Wirkungen durch den Kraftwerksbetrieb bzw. durch die Immission entstehen (siehe Ergebnis des Humanmedizinischen Gutachten)?
Oder überzeugen die Argumente der Frager/ der Partei die einen anderen Standpunkt vertritt. Hier etwa weil wegen dem problematischen Standort (der oftmals auftretenden Inversion/Konzentration der Schadstoffe im Kaltluftsee) mit einem problematischen Anstieg der Immission zu rechnen ist – und infolge mit unzumutbaren nachteiligen Wirkungen.
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Der Begriff Immission ist im behördlichen Prüfverfahren ein nützliches Konzept:
Der Begriff Immission ist im behördlichen Prüfverfahren der Bewilligung – hier einer großen Verbrennungsanlage für Abfälle zur Energiegewinnung – ein nützliches Konzept, weil man mithilfe dieser Vorstellung – die auf einer bloßen Idee beruht – sich überlegen kann – wie sich die einzelnen Faktoren – insbesondere die Inversion, die Nähe des Kraftwerks zum Wohnbereich und andere auf die Umwelt auswirken werden.
Ohne die Anwendung des Begriffs Immission ist dies nicht möglich – weil ohne den Begriff Immission gar keine sinnvollen Überlegungen möglich sind.
Wie kann man etwa allein aufgrund der Einhaltung der Emission gemäß der gesetzlichen Vorschrift wissen – dass die Sache bei einer Nebel-Situation wie oben beschrieben unproblematisch ist?
Dies möge etwa der humanmedizinische Sachverständige im Rahmen der behördlichen Bewilligung darlegen und erklären!
Auch er bedient sich des Begriffs der Immission wie dies im Ergebnis seines Humanmedizinischen Gutachtens sichtbar ist.
Nun ist es aber so, dass jedenfalls im aktuell gültigen Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) der Begriff Immission gar nicht vorkommt.
Die Bewilligung eines Projektvorhabens – etwa einer Abfallverbrennungsanlage wird dort lediglich auf die gesetzeskonforme Emission abgestellt.
(Anmerkung ob dies auch für das früher gültige AWG gegolten hat – wäre zu prüfen!)
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Hier drängt sich der Verdacht auf dass möglicherweise die Bewilligung des Rondo Kraftwerks aufgrund eines untauglichen Gesetzes zu Stande käme fass die Bewilligung nach dem AWG-Verfahren zustande kommt.
Mehr dazu im Beitrag UVP-Feststellungsverfahren.
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weiter zum Beitrag: Gibt es eine Notwendigkeit für eine Abfallverbrennungsanlage in Frastanz?
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weiter zum Beitrag: Politisches
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